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Das Gesundheitsministerium hat die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum sowie die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Saarland bis zum 31.12.2022 verlängert. 

„Mit diesen Fördermaßnahmen möchte die Landesregierung einem drohenden Mangel an Ärztinnen und Ätzten im ländlichen Raum aktiv entgegenwirken. Wir möchten, dass die Saarländerinnen und Saarländer weiterhin in Wohnortnähe medizinisch bestens versorgt sind“, unterstreicht Gesundheitsministerin Monika Bachmann die Bedeutung der Richtlinie. Die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum ist an Ärztinnen und Ärzte adressiert, die im ländlichen Raum im Saarland eine Praxis gründen oder übernehmen wollen. Dazu Bachmann: „Das Ziel dieses Förderprogrammes ist es, die Entscheidung für eine Gründung oder eine Übernahme von Arztpraxen im ländlichen Raum zu erleichtern, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.“

Die Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Saarland ist an Studierende des Studienganges Humanmedizin an der Universität des Saarlandes ab dem dritten Studienjahr, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben und nicht nach dem Landarztgesetz für ein Studium der Humanmedizin zugelassen wurden, adressiert. „Das Ziel des Stipendienprogrammes ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu motivieren, damit auch in Zukunft eine flächendeckende und wohnortnahe hausärztliche Versorgung im Saarland gewährleistet werden kann“, erklärt Bachmann abschließend.

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