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Unter der Leitung der saarländischen Ressortchefin Anke Rehlinger hat sich die Verkehrsministerkonferenz am Mittwochabend mehrheitlich gegen eine Durchsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV allein durch die Verkehrsunternehmen ausgesprochen.

Anke Rehlinger (SPD) – Foto: SPD Saar

„Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, nicht alleine der Unternehmen“, heißt es im Beschlusstext. Und weiter: „Die Einführung von bundesweit geltenden Vertragsstrafen gegenüber Maskenverweigerern über die allgemeinen Beförderungsbedingungen oder eine Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung wird als nicht zielführend erachtet.“

Saarlands Verkehrsministerin Rehlinger hatte wiederholt davor gewarnt, allein die Angestellten in Bus und Bahn mit der Sanktionierung der Maskenpflicht zu betrauen: „Bußgelder sind Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt. Natürlich können und sollen die Angestellten auf die Maskenpflicht im ÖPNV hinweisen. Bei renitenten Verweigerern muss aber die Polizei ran.“

Die Länder-Verkehrsminister haben die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Runden Tisch mit Vertretern des Bundes einschließlich der Bundespolizei, der Länder, den Verkehrsunternehmen, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden durchzuführen, um eine gemeinsame Lösung für eine effektive Durchsetzung der Maskenpflicht zu entwickeln und sich an den Kontrollkosten zu beteiligen.

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1 Kommentar

  1. Na ja, gemäß § 2 der Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung sind auch Schaffner, sonstige Bahnbeschäftigte sowie Beauftragte Sicherheitskräfte aufgefordert, den Nichtraucherschutz aufrechtzuerhalten. Mir ist unverständlich, warum man beim MNS jetzt so eine Ausnahme machen muss. Auch lächerlich die Regelbußen belaufen sich zwischen 50 – 250 je nach Bundesland.

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