Je nach Höhe der gemessenen Radon-Belastung werden den Hausbesitzern unterschiedliche Schutzmaßnahmen empfohlen.  Die Messergebnisse werden dazu in Absprache mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in 4 Kategorien unterteilt:

  • bis 100 Bq/m³: Keine Maßnahmen zur Reduzierung der Radonaktivität notwendig.
  • Über 100 bis 300 Bq/m³: Einfache Schutzmaßnahmen zur Senkung der Radonaktivität unter 100 Bq/m³ wie z.B. konsequentes Lüften.
  • Ab 300 bis 1000 Bq/m³: Neben konsequentem Lüften werden organisatorische und baulich- technische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonaktivität wenn möglich unter 100 Bq/m³ ansonsten unter 300 Bq/m³ empfohlen.
  • Über 1000 Bq/m³: Baulich-technische Maßnahmen zur signifikanten Reduzierung der Radonaktivität wenn möglich unter 100 Bq/m³, ansonsten unter 300 Bq/m³ konzipieren lassen und zeitnah durchführen lassen.

Sind im Rahmen der Messungen in einem Haus hohe Radonaktivitäten festgestellt worden, können die Betroffenen Informationen zum weiteren Vorgehen auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und der Homepage des BfS sowie telefonisch bei der Radonberatungsstelle des LUA, (0681) 8500-1222, erhalten.

Sind baulich-technische Maßnahmen notwendig, werden zusätzlich in Zukunft sog. Radonfachpersonen als Sachverständige (z.B. Bauingenieure mit einer entsprechenden Weiterbildung) bereit stehen, die notwendige Arbeiten professionell begleiten. Dabei können die Maßnahmen von kleineren Lüftungssystemen bis hin zu sog. Radondrainagen und Radonbrunnen reichen.

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