Das Saarland hat sich auf Bundesebene im Rahmen der Gespräche der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dafür ausgesprochen, in Grenzregionen Quarantäneausnahmeregelungen zu finden, damit die Menschen ihren beruflichen und privaten Tätigkeiten nachkommen können.

Der saarländische Ministerrat hat hierzu eine spezielle Quarantäne-Ausnahmeregelung getroffen. Diese gilt ab 5. Oktober 2020 für Personen, die nur 24 Stunden lang oder ggf. kürzer ins Saarland einreisen. Damit trägt das Saarland dafür Sorge, dass Menschen, die aus der Großregion, etwa aus Luxemburg oder Frankreich, ins Saarland wollen, ihre täglichen Angelegenheiten beruflicher aber auch privater Art regeln können selbst dann, wenn es ein verstärktes Ausbruchsgeschehen gibt. Die Ausnahmeregelung bildet den so genannten „kleinen Grenzverkehr“ ab.

Tobias Hans (CDU), Quelle: Staatskanzlei Saarland/Carsten Simon

Ministerpräsident Tobias Hans erklärt dazu: „Nicht nur als saarländischer Ministerpräsident, sondern auch als derzeitiger Präsident des Gipfels der Großregion war es mir wichtig, die Weichen so zu stellen, um den Menschen in der Großregion ihre beruflichen Angelegenheiten und familiären Kontakte weiter zu ermöglichen. Dies kann auch Vorbild für die weiteren Quarantäneregelungen des Bundes sein, die dann voraussichtlich zu den Herbstferien, Mitte Oktober, gelten werden. Das ist ein wichtiger Schritt für das tägliche Miteinander in den Grenzregionen.“

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