Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie setzt die Preisobergrenze für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Schwerpunkt Hauswirtschaft und Betreuung/Begleitung aus. Grund hierfür ist, dass sich seit Inkrafttreten der Preisobergrenze zum 31. Juli 2020 mehrere Anbieter mit der Landesregierung sowie den Koalitionsparteien in Verbindung gesetzt haben und berichtet haben, dass durch die Preisobergrenze die Arbeit der Anbieter erschwert sei. 

„Unser Ziel war und ist es auch weiterhin, den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine Entlastung zukommen zu lassen.  Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig zielgerichtet mit den Akteuren in der Pflege zusammen zu arbeiten, um eine Lösung zu erarbeiten, von der alle profitieren. Deshalb wird mein Haus erneut mit den Landkreisen, den Pflegekassen, aber auch mit den Anbietern Gespräche führen, wie eine sinnvolle Preisobergrenze gestaltet werden kann“, erklärt Sozialministerin Monika Bachmann.

Mit Wirkung vom 31. Juli 2020 hat die Landesregierung eine Preisobergrenze für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit Schwerpunkt Hauswirtschaft und Betreuung/Begleitung eingeführt. Demnach wurde als Höchstbetrag für die Vergütung einer Leistungsstunde im Bereich Hauswirtschaft ein Betrag von 25,00 Euro festgesetzt, für eine Leistungsstunde im Bereich der Einzelbetreuung ein Betrag von 30,00 Euro.

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