Symbolbild Foto: Bundesrat

In seiner letzten regulären Sitzung des Jahres brachte der Bundesrat mit dem Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege ein wichtiges Vorhaben des Bundes auf den Weg. Darin werden insbesondere Instrumente zur Stabilisierung des Zusatzbeitrags der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Des Weiteren werden weitere, bis zu 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege vollständig finanziert. Die Finanzierung besonderer Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Pandemiebewältigung wird fortgeführt und ausgeweitet, sowie zusätzliche Mittel für die Krankenhäuser bereitgestellt.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Unser Gesundheitssystem mit seinen Beschäftigten steht den Menschen in unserem Land rund um die Uhr das ganze Jahr zur Verfügung. In der Pandemie trägt es die größte Last. Daher ist es unsere Pflicht – auf Bundes- wie auf Länderebene – alles zu tun, um auskömmlich Mittel und personelle Unterstützung bereitzustellen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Versorgung erhalten.“

Die Länder beschlossen des Weiteren die Änderung der Sprengstoffverordnung zur Umsetzung des Verkaufsverbots für Silvesterfeuerwerk. Die Verordnungsänderung setzt damit einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2020 um. Darin hatten sich Bund und Länder auf ein generelles Verkaufsverbot für das Jahr 2020 geeinigt und zugleich vom Zünden jeglichen Silvesterfeuerwerks abgeraten. Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Krankenhäuser und das Kranken- und Pflegepersonal sind aktuell bundesweit an der Grenze der Kapazitäten und ihrer Belastbarkeit. Sie leisten großartige Arbeit, für die unser Dank nicht groß genug ausfallen kann. Um diese kostbaren Kapazitäten in der aktuellen Krise nicht noch weiter zu belastbaren, ist es richtig und wichtig, dass sich Bund und Länder auf ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr geeinigt haben.“

Des Weiteren beschloss der Bundesrat wichtige finanzpolitische Maßnahmen. So billigte die Länderkammer den Bundeshaushalt 2021 und beschloss zahlreiche steuerliche Entlastungen im Jahressteuergesetz 2020. Auf besonderen Druck des Saarlandes wird das Ehrenamt dabei erheblich gestärkt. So wird unter anderem die Übungsleiterpauschale ab 2021 auf 3.000 € und die Ehrenamtspauschale auf 840 € steigen. Außerdem wird der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 € ermöglicht und die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen auf 45.000 € angehoben. Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, ein Paket für Vereine und Ehrenamtliche zu schnüren. Das Saarland ist Ehrenamtsland. Stärkung des Ehrenamtes ist Stärkung unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Durch die Steuerentlastungen und den Abbau von Bürokratie erleichtern wir diese unverzichtbare Arbeit und bringen unseren großen Respekt für das Engagement zum Ausdruck. Das zu Ende gehende Jahr hat uns die Bedeutung des Ehrenamtes für unser Land nochmal deutlich vor Augen geführt.“

Mit der Home-Office-Pauschale wird für die Jahre 2020 und 2021 darüber hinaus eine unbürokratische steuerliche Absetzbarkeit der Heimarbeit ermöglicht. Durch die neue Pauschale können Beschäftigte und Selbstständige auch ohne ein von der Steuer abzugsfähiges häusliches Arbeitszimmer pro Tag 5 € steuerlich geltend machen (maximal 600 € im Jahr). Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Corona-Krise hat auch unser Arbeitsumfeld und die Art und Weise wie wir arbeiten verändert. Viele Menschen waren und sind gezwungen, ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit von zuhause aus nachzugehen. Den damit verbundenen Herausforderungen und Belastungen müssen wir auch steuerrechtlich begegnen. Ich begrüße daher die Home-Office-Pauschale, die den gewandelten Arbeitsrealitäten Rechnung trägt.“

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz tags zuvor beschlossen hatte, billigte die Länderkammer fristverkürzt die EEG-Novelle, die zentrale Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität des gesamten Stroms in Deutschland vor dem Jahr 2050 und die Bereitstellung von 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 enthält. Mit weiteren Maßnahmen soll die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden. So sollen Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen können. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen, ist die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt geplant.

Mit den Stimmen des Saarlandes beschlossen die Länder zudem das Arbeitsschutzkontrollgesetz, mit dem insbesondere Missstände in der Fleischindustrie beseitigt werden sollen. Ab 1. April 2021 wird damit der Einsatz von Werkvertragsarbeitern im Bereich Schlachtung, Zerteilung und Verarbeitung untersagt sein. Leiharbeiter dürfen auch nur noch in sehr begrenztem Umfang in der Fleischverarbeitung eingesetzt werden. Tarifgebundene Unternehmen können darüber hinaus nur auf Grundlage eines Tarifvertrages in der Fleischverarbeitung Auftragsspitzen durch Zeitarbeiter auffangen. Ministerpräsident Tobias Hans: „Soziale Marktwirtschaft lebt von fairen Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen. Primär stehen hier selbstverständlich die Sozialpartner, Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Pflicht. Weit überwiegend kommen die Betriebe, auch in der Fleischindustrie, dieser Verantwortung auch nach. Auswüchsen wie sie in der Corona-Krise jedoch erneut offenkundig wurden, müssen wir aber konsequent begegnen. Daher begrüße ich das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in diesem Bereich, die strengeren Auflagen für Gemeinschaftsunterkünfte für die Beschäftigten und die Nachschärfungen in der Arbeitsschutzkontrolle ausdrücklich.“

Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrates findet am 12. Februar 2021 statt.

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