Bild: Stephan Bonaventura
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Familien mit mindestens drei Kindern und dauernden Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis können künftig mit einer vereinfachten Bezuschussung der Schüler-Monats- und Jahresfahrkarten rechnen. Der Kreistag hat dazu die Weichen gestellt und ist einstimmig der Empfehlung des Unterausschusses ÖPNV gefolgt. Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens zwei Kinder öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Schule oder zur Ausbildung nutzen.

Grund für das vereinfachte Verfahren ist der bisherige große Verwaltungsaufwand, der sich mit der Umsetzung der neuen Tarifreform zum 1. Juli des Jahres noch vergrößern würde. Denn eingeführt werden soll beim saarVV ein Geschwisterrabatt. „Der Geschwisterrabatt muss beim saarVV beantragt werden und wird erst im Nachgang zu einer Abrechnungsperiode (Kalenderjahr) erstattet. Dies würde die Auszahlung der Förderung weiter erschweren, da die Förderung kinderreicher Familien im laufenden Schuljahr ausgezahlt werden soll“, wurde in der Beschlussvorlage den Kreistagsmitgliedern erklärt.

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Der Bereich Mobilität hat deshalb vorgeschlagen, saarVV Fahrkarten mit einer monatlichen Pauschale von 14 Euro (168 Euro jährlich) zu fördern. Da die Fahrkarten im Übergangstarif nicht vergünstigt werden (70 Euro pro Netzfahrkarte), empfahl der Bereich Mobilität, die alte Regelung beizubehalten. „Aus diesem Grund schlagen wir vor, sobald ein Kind eine Fahrkarte im Übergangstarif besitzt, die Berechnung nach den alten Förderrichtlinien zu veranschlagen. Würde bei Fahrkarten im ÜT Bereich auf die Pauschale von jährlich 168 Euro zurückgegriffen, würden den Familien jährlich circa 1000 Euro Mehrkosten entstehen“, so die Erklärung.

Die Vereinfachung sieht nach dem Kreistagsbeschluss so aus: Wenn alle Kinder einer Familie saarVV-Fahrkarten beziehen, werden diese monatlich mit 14 Euro bezuschusst. Bezieht eines oder mehrerer Kinder eine Übergangstarif-Karte für das östliche Saarland und die Westpfalz, wird die Differenz erstattet, die sich aus dem tatsächlich gezahlten Tarif und der monatlichen Eigenbeteiligung ergibt. Die Eigenbeteiligung für zwei fahrendeKinder beträgt monatlich 37 Euro je Kind. Für das dritte und jedes weitere Kind gilt eine Eigenbeteiligung von monatlich 30 Eurpo.

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Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der Fahrkosten. Folgende Nachweise sind dem Antrag zwingend beizufügen: Aktueller Kindergeldnachweis und Nachweis des saarVV/VRN über die Laufzeit und den Gültigkeitsbereich der Fahrkarten/Abos. Laut Kreisverwaltung profitieren von der Neuregelung, für die kein Rechtsanspruch besteht, etwa 50 Familien im Kreisgebiet.

 

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