Foto: Bundeswehr / M. Dorow
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Das Bundesland Saarland – vertreten durch den Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS), Werner Nauerz – und die Bundeswehr – vertreten durch Oberst Uwe Staab, Kommandeur des Landeskommando Saarland und oberster Repräsentant der Bundeswehr im Saarland, sowie durch Direktorin BAIUDBw Nancy Sprock-Mahlo, Leiterin des Kompetenzzentrums Baumanagement der Bundeswehr in Wiesbaden – haben am gestrigen Donnerstag in den Räumlichkeiten des Landesbetriebs in Neunkirchen eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.

Bei der Unterzeichnung freute sich Direktor Nauerz, dass „die Nutzung der saarländi- schen Straßen für die Bundeswehr ab heute vereinfacht wird. Durch die Vereinbarung werden sonst notwendige Verfahren verkürzt und die Effizienz gesteigert.“ Das Saarland ist damit das erste Bundesland, in der diese Vereinbarung an die aktuellen Erfordernisse angepasst und deren Neufassung nun unterzeichnet wurde. „Wir sind stolz, dass wir die Bundeswehr mit Unterzeichnung der Vereinbarung unterstützen können. Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken“, so Nauerz.

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Foto: Bundeswehr / M. Leinen

Mit der aktualisierten Vereinbarung wird zwischen dem Bundesland Saarland und der Bundeswehr gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, militärische Transporte im Saar- land schneller durchführen zu können. Vertragspartner auf Seiten der Bundeswehr wird das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). „Bei der Erarbeitung dieses Vertragswerks zeigte sich erneut die erfolgreiche und unbürokratische Zivil-Militärische Zusammenarbeit“, betonte Direktorin BAIUDBw Sprock-Mahlo, die das regional zuständige Kompetenzzentrum leitet, das wiederum zur Abteilung Infrastruktur des Bundesamtes IUD gehört.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen bestimmte Straßennutzungen – durch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden – der Erlaub- nis der Straßenverkehrsbehörden. Dies gilt zum Beispiel stets für Kraftfahrzeuge, die in einem geschlossenen Verband fahren, oder bei Großraum- und Schwertransporten. Die Bundeswehr ist zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit entsprechende Vereinbarungen getroffen sind. „Die heute unterzeichnete Vereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil für unsere Aufgabe im Bündniskontext, den vorgesehenen Auf- und Durchmarsch verbündeter und eigener Streitkräfte in der ‚Drehscheibe Deutschland‘ sicherzustellen“, hob Oberst Staab hervor.

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Foto: Bundeswehr / M. Leinen

„Damit tragen wir wesentlich zu einer glaubhaften und wirkungsvollen Abschreckung im Rahmen der Krisen- und Konfliktbewältigung des NATO-Bündnisses bei. Im Ergebnis kommt es mit der getroffenen Vereinbarung zu einer vereinfachten Zusammenarbeit zwischen den zuständigen militärischen und zivilen Behörden, die aber nicht zwangsläu- fig zu einer Erhöhung des militärischen Kraftfahrverkehrs im Saarland führt.“

Durch die Vereinbarung mit dem Bundesland Saarland wird der Bundeswehr zukünftig in einem definierten Umfang ermöglicht, Fahrten in größeren geschlossenen Verbänden sowie bei Groß- und Schwerlasttransporten ohne gesonderte Genehmigung in dem in der Vereinbarung festgelegten Straßennetz durchzuführen. Die Sicherheit des zivilen Straßenverkehrs ist dabei stets zu berücksichtigen. Mit der Vereinbarung wird für beide Seiten zukünftig der administrative Aufwand reduziert sowie die Verfahren aufgrund des definierten Straßennetzes und der geregelten Ausnahmetatbestände beschleunigt.

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