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Am frühen Sonntagmorgen, dem 25. April, wurde die Polizeiinspektion Neunkirchen gegen 3 Uhr über eine Ruhestörung informiert. Bei Eintreffen an dem gemeldeten Anwesen konnte – deutlich wahrnehmbar – laute Musik vernommen werden. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die Musik von einer Party herrührte, an welcher mehrere betrunkene Personen unterschiedlicher Haushalte teilnahmen.

Nach Identitätsfeststellung aller Personen wurden diese von der Örtlichkeit verwiesen. Einer der alkoholisierten Partygäste, ein 33-jähriger Mann, wollte dem Platzverweis allerdings nicht Folge leisten und störte mehrfach die Amtshandlungen und nachgehend den Dienstbetrieb, sodass er letzten Endes dem Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Neunkirchen zugeführt werden musste. Entsprechende Verstöße gegen die Corona- Rechtsverordnung wurden eingeleitet.

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