Seit Montag steht den Bürgern mit dem „Grundsteuerlotsen“ eine zusätzliche Möglichkeit zur kostenlosen digitalen Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerklärung zur Verfügung.
Wie Minister Jakob von Weizsäcker informiert, handelt es sich dabei um ein vereinfachtes Verfahren in Form einer Webseite zur elektronischen Abgabe der Erklärung. Die auf dieser Webseite enthaltene „Grundsteuererklärung für Privatpersonen“ ist zugeschnitten und beschränkt auf einfach gelagerte Fälle im Privateigentum (Ein- bzw. Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung, unbebautes Grundstück). Das Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die wenig Erfahrung mit Steuererklärungen haben. Diese Option ergänzt die Möglichkeit der Grundsteuerabgabe im Rahmen des bundesweit etablierten und bewährten ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung.
„Die Grundsteuerreform ist eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre. Alle Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer sind bundesweit im Zuge der Reform zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet. Allein im Saarland wird sich die Zahl der abzugebenden Steuererklärungen auf ca. 580.000 belaufen. Der neue Grundsteuerlotse ist für die Grundsteuerpflichtigen und die Steuerverwaltung eine hilfreiche Unterstützung, um die Herausforderung der Erstellung und Bearbeitung zu erleichtern“, sagte der Finanzminister.
Den Grundbesitzeigentümern im Saarland steht diese „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de zur Verfügung.
Hintergrund:
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens hat der Gesetzgeber im Rahmen der Grundsteuerreform die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung eingeführt. Die praktische Umsetzung dieser Reform hat seit dem 1. Juli 2022 begonnen. Bisher besteht ab diesem Zeitpunkt für alle Fallkonstellationen die Möglichkeit zur kostenlosen elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung über www.elster.de. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden.