„In den letzten Wochen geht es für uns alle Stück für Stück zurück in Richtung Normalität. Einheitliche Lockerungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Reha-Einrichtungen und in der Altenpflege ermöglichen den Bewohnern wieder vermehrt soziale Kontakte. Jetzt ist es an der Zeit, auch Spaziergänge und Heimfahrten am Wochenende mit Bedacht zuzulassen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Das Verlassen der Einrichtung ist – unter Einhaltung der geltenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und zur Abstandswahrung – möglich und zulässig. Gemeinsame Spaziergänge stellen eine Alternative zu Besuchen in der Einrichtung dar und können zur Entlastung der Besuchskapazitäten beitragen. Auch Heimfahrten über das Wochenende sind in der Eingliederungshilfe und Pflegeheimen unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen wieder möglich. Wichtig ist, dass die Angehörigen zu Verhaltensweisen belehrt werden. Dazu bedarf es außerdem einer schriftlichen Bestätigung, dass Schutz- und Hygienemaßnahmen von den Angehörigen eingehalten werden.
Weitere Änderungen gibt es auch bei der Wiederaufnahme aus dem Krankenhaus oder der Neuaufnahme aus dem häuslichen Umfeld. Es besteht die Möglichkeit, die zweiwöchige Quarantäne zu verkürzen, wenn nach sieben Tagen ein weiterer Corona-Test negativ ist.
Abschließend erklärt Bachmann: „Menschliche Nähe und Wärme sind nach den letzten Monaten besonders wichtig für das Wohlergehen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und ihrer Familien. Deshalb ist es mir umso wichtiger, dass von den möglichen Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht wird. Um Infektionen weiterhin zu vermeiden und den Schutz der Bewohner zu gewährleisten, bitte ich allerdings alle Beteiligten, mit der gebotenen Vorsicht mit den neuen Regelungen umzugehen“, so Bachmann.