green and black stripe textile
Symbolbild

Das saarländische Innenministerium bildet erstmalig Regierungsinspektoranwärter für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Fachgebiet „Dienst im Verfassungsschutz“ aus.

Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und gehört zur übergeordneten Fachrichtung „Allgemeiner Verwaltungsdienst“. Innenminister Reinhold Jost: „Es ist unabdingbar, dass wir wirksame Wege für eine effektivere und erfolgreichere Personalgewinnung, sowie für die Steigerung der Attraktivität des Ministeriums als Arbeitgeber suchen. Mit dem Anbieten der neuen Ausbildung für die Verfassungsschutzbehörde des Saarlandes machen wir dabei einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gerade in Bereichen wie dem Verfassungsschutz, in denen extrem sicherheitsrelevante Arbeit geleistet wird, kann so eine nachhaltige Professionalisierung erreicht werden“.

Die Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist in fünf Referate unterteilt. In den Referaten V2 und V3 werden Rechts-, Links- und Auslandsbezogener Extremismus bzw. Terrorismus, sowie Islamismus und islamistischer Terrorismus bearbeitet. Das Referat V1 ist für Grundsatzangelegenheiten, sowie zentrale Aufgaben zuständig, während bei V4 die Bereiche Technik und operative Unterstützung angesiedelt sind. Das Referat V5 widmet sich den Themen Spionage- und Cyberabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferationsbekämpfung (d.h. der Bekämpfung der Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern und Massenvernichtungswaffen). Ebenso ist hier die Beratungsstelle für Prävention angegliedert.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.verfassungsschutz.saarland.de

Einstellungsvoraussetzungen für die neue Ausbildung

Voraussetzung für eine Einstellung ist der Besitz eines zu einem Fach-/Hochschulstudium berechtigenden Schulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes, sowie die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (einsehbar unter https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/7.html http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3552594,5). Nach positiver Bewertung einer Bewerbung gilt es einen Einstellungstest zu bestehen. Bei erfolgreicher Absolvierung folgt im Anschluss ein Vorstellungsgespräch. Es gibt jedes Jahr voraussichtlich zwei Studienplätze zu besetzen, die Ausbildung beginnt jeweils im Oktober.
Weitere Informationen gibt es unter diesem Link, klick.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein