Rund drei Monate ist es her, dass das Abwahlverfahren gegen den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind scheiterte. Nun steht das nächste Kapitel in der sogenannten Detektiv-Affäre an: Am Mittwoch verhandelt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ein weiteres Mal in diesem Justizkrimi. Dabei geht es nicht nur um die Person Schneidewind, sondern auch um die Zukunft der Stadt.
Weit entfernt von der Saarpfalz wird am Mittwoch, 2. März, über das weitere Schicksal des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind verhandelt. Denn das mittlerweile zweite Revisionsverfahren rund um die sogenannte Detektiv-Affäre findet am 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig statt. Das hat schon etwas von einem Déjá-vu, schließlich fand dort vor ziemlich genau zwei Jahren ein ähnlicher Prozess statt.
Doch vieles hat sich seitdem geändert: Zunächst ist da natürlich das gescheiterte Abwahlverfahren, für dessen Erfolg letztlich nur wenige Stimmen fehlten. Aber auch juristisch ist die Lage eine andere als im ersten Revisionsprozess vor dem Bundesgerichtshof. Damals hatte das Gericht über das spektakuläre Urteil des Landgerichts Saarbrücken aus dem Jahr 2019 entschieden. Dieses hatte Schneidewind zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt, was die Suspendierung des Oberbürgermeisters zur Folge hatte. Dieses Urteil hatte der BGH im Januar 2020 in Leipzig jedoch weitgehend aufgehoben.
Dass es nun wiederum zu einer Verhandlung in Leipzig kommt, liegt daran, dass auch gegen ein zweites Urteil des Landgerichts Saarbrücken aus dem vergangenen Jahr Revision eingelegt wurde – und zwar sowohl von Schneidewind selbst als auch von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Im Januar 2021 hatte das Landgericht das ursprüngliche Strafmaß deutlich reduziert und den 54-Jährigen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Bestrafung fordert. Und zu viel für Schneidewind, der sich laut 5. Strafsenat insgesamt gegen eine Verurteilung wendet.
Grund für die deutlich geringere Strafe im Vergleich zum Verfahren im Jahr 2019 war nicht zuletzt, dass Schneidewind nicht mehr der Untreue für schuldig befunden wurde, sondern der Untreue durch Unterlassen. Nach der Auffassung des Landgerichts soll Schneidewind als Oberbürgermeister eine Detektei zu Unrecht weiter mit der Überprüfung städtischer Mitarbeiter betraut haben, obwohl er einen so teuren Auftrag nicht eigenständig habe vergeben dürfen und die weitere Auftragsdurchführung unwirtschaftlich gewesen sei. Zudem hätten die Voraussetzungen für eine datenschutzrechtlich zulässige Fortsetzung der Überwachung nicht vorgelegen.
Vom Ausgang des Verfahrens in Leipzig hängt nicht zuletzt auch die Zukunft der Stadt ab. Denn sollten die Revisionen vom Strafsenat zurückgewiesen werden, wäre das letzte Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Schneidewind wäre also zu besagter Geldstrafe verurteilt. Ein automatisches Ausscheiden aus dem Amt wäre so nicht mehr möglich, denn erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sind Beamte grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen. Außerdem würde Schneidewind seine Pensionsansprüche bei einer Geldstrafe nicht verlieren.
Diese würde jedoch nicht bedeuten, dass Rüdiger Schneidewind in jedem Fall ins Amt zurückkehrt. Darüber müsste immer noch die Kommunalaufsicht entscheiden, deren Disziplinarverfahren unabhängig von der juristischen Aufarbeitung weiter läuft. Eine weitere monatelange Hängepartie wäre wohl die Folge. Genauso, wie wenn der Bundesgerichtshof das Verfahren noch einmal an das Landgericht zurückverweist. Dann könnte es durchaus sein, dass sich am Mittwoch nicht die letzte Gerichtsverhandlung rund um die Detektiv-Affäre abgespielt hat.
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