Peter Strobel wies darauf hin: „Die Schuldenbremse ist durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. Sie ist im Grundgesetz verankert und hat nach wie vor Gültigkeit. Vielmehr greifen nun die Regelungen für außergewöhnliche Notsituationen, wie wir sie mit dem saarländischen Haushaltsstabilisierungsgesetz in Landesrecht bewusst geschaffen haben.“

Das Gesetz sieht – wie auch die entsprechenden Schuldenbremsengesetze des Bundes und der anderen Länder – für die derzeitige Lage ein klar geregeltes Verfahren vor. Mit der Erklärung der außergewöhnlichen Notsituation durch die Mehrheit des Landtags wird es aber zulässig, von der Vorgabe eines Haushalts ohne Kredite abzuweichen und einen negativen strukturellen Finanzierungssaldo in dem Umfang auszuweisen, der für die Bewältigung der Pandemie notwendig ist. Gleichzeitig ist es nötig, einen entsprechenden Tilgungsplan aufzustellen.

„Jeder gut investierte Euro in der Krise leistet einen Beitrag für die Zukunft des Saarlandes. Aber: Jeder Kredit, den wir aufnehmen, müssen wir auch wieder abzahlen – und das schränkt unsere Handlungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren ein“, betonte Peter Strobel und fügte an: „Deshalb müssen wir auch weiterhin auf die Ausgaben achten. Denn wir wollen die Investitionsoffensive fortführen, die Attraktivität des Saarlandes als Lebens- und Arbeitsort verbessern und weiter Schulden tilgen.“

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