Die Saarschleife - Bild: Wolfgang Staudt ( CC BY 2.0 - Keine Änderungen - https://www.flickr.com/people/wolfgangstaudt )

Die ehrenamtlichen Hilfeleistungen von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern sollen zukünftig im Rahmen des Entlastungsbeitrags für Pflegebedürftige vergütet werden können. Diese Neuerung hat die saarländische Sozialministerin Monika Bachmann unter dem Motto „Nachbarn helfen Nachbarn“ am heutigen Dienstag auf den Weg gebracht. 

Zu diesem Zweck soll im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe aufgebaut werden, bei der sich freiwillig Engagierte einschreiben können. So ist es auch ihnen möglich, den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro, der jedem Pflegebedürftigen zusteht, in Anspruch zu nehmen.

„Gerade in der aktuellen Zeit wird deutlich, wie wichtig Nachbarschaftshilfe ist. Nicht selten können alte, kranke und pflegebedürftige Menschen ihre Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen und sind daher auf die Hilfe anderer angewiesen. In solchen Situationen springen oft Nachbarn ein, die für diese Menschen Rasen mähen, einkaufen gehen oder putzen. Sie leisten damit – auch über die Zeiten von Corona hinaus – einen wichtigen Beitrag für eine Gesellschaft, in der niemand zurückbleibt. Das wollen wir in Zukunft unterstützen“, so Bachmann.

Auf Grundlage der „Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie über die Förderung von Initiativen des Ehrenamts und der Selbsthilfe“ werden seit drei Jahren Angebote zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag anerkannt und vergütet. Aktuell allerdings nur solche von registrierten Unternehmen.

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