Quelle: Staatskanzlei des Saarlandes
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Am 1. November übernimmt das Saarland offiziell den Vorsitz der Bundesratspräsidentschaft. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger wird dann das Amt der Bundesratspräsidentin bekleiden. Heute wurde Rehlinger zunächst in der Sitzung des Bundesrates zur Präsidentin gewählt, bevor sie dann im November offiziell das Amt von der scheidenden Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig übernimmt. Schwesig hatte bereits beim Tag der Deutschen Einheit in Schwerin, den das Vorsitzland als Höhepunkt der Bundesratspräsidentschaft ausrichtet, symbolisch den Staffelstab an ihre Nachfolgerin Rehlinger übergeben.

„Es ist mir eine große Ehre, das Saarland während des nächsten Jahres als Bundesratspräsidentin zu repräsentieren. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist das Rückgrat unserer Demokratie. Wir können eine gute Zukunft für Deutschland gestalten, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich freue mich darauf, diese Zusammenarbeit als Präsidentin zu stärken und mitzugestalten. “

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Als Bundesratspräsidentin wird Rehlinger in den kommenden zwölf Monaten die Sitzungen des Bundesrates leiten und Beschlüsse notifizieren. Darüber hinaus vertritt sie den Bundesrat bei offiziellen Terminen im In- und Ausland. Nicht zuletzt übernimmt Rehlinger die Befugnisse des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt scheidet.

Die Bundesratspräsidentschaft des Saarlandes steht unter dem Motto ‚Zukunft durch Wandel‘. Man wolle damit nicht nur die wechselhafte Geschichte des Saarlandes aufgreifen, sondern auch zeigen, dass Veränderung die Grundlage für Fortschritt ist. „Unser Ziel ist es, diesen Wandel aktiv zu gestalten – für eine nachhaltige, innovative und solidarische Zukunft,“ so Rehlinger.

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Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von der Einwohnerzahl die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Auch die Wahl der beiden Vizepräsidenten folgte einer traditionellen Regel: Zur ersten Vizepräsidentin wurde die Präsidentin des Vorjahres, zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nächsten Geschäftsjahres gewählt. Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates – gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.

Höhepunkt der saarländischen Gipfelpräsidentschaft ist die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit vom 2. bis 4. Oktober in Saarbrücken.

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