Das Ministerium für Bildung und Kultur hat den Rahmen für die Erste und Zweite Staatsprüfung für alle saarländischen Lehrämter festgelegt. Der Grundsatz lautet, dass den Prüflingen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen sollen. Es gelten die erforderlichen infektionsschutzrechtlichen Hygienevorgaben.
Die Prüfungen der Ersten Staatsprüfung an der Universität des Saarlandes und den Künstlerischen Hochschulen werden – wie in jedem Jahr – im Mai durchgeführt. Prüfungsbeginn wird der 4. Mai sein. Die Zweiten Staatsprüfungen finden in den Monaten Mai, Juni und erforderlichenfalls noch Anfang Juli statt. Die jeweiligen Seminare erarbeiten derzeit die Prüfungspläne, die den Prüflingen in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
Die Absolvent*innen des Vorbereitungsdienstes in allen Studienseminaren und im Landesseminar für berufliche Schulen sollen ihren Vorbereitungsdienst zum regulären Enddatum, dem 31. Juli, abschließen. Noch ausstehende unterrichtspraktische Prüfungen finden – wie in allen anderen Bundesländern – nicht in der gewohnten Weise statt. Sie werden durch ein alternatives gleichwertiges Prüfungsformat ersetzt, das sich sowohl inhaltlich als auch vom Ablauf her an den Prüfungslehrproben orientiert.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die wechselseitige Anerkennung der so abgelegten Prüfungen einstimmig beschlossen. Damit ist die bundesweite Mobilität der Absolvent*innen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung sichergestellt. Die Länder haben sich außerdem auf eine flexible Handhabung der Nachweise über die Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst geeinigt. Für den Fall, dass die Verschiebung von Prüfungsterminen beziehungsweise die Änderung von Prüfungsformaten zu einer späteren Ausstellung der Zeugnisse führen sollten, gewähren die Länder bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst angemessene Nachreichfristen.