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Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat den von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Millionen Menschen in Deutschland werden von der Anpassung profitieren.

Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können. Das ist Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist daher festgeschrieben: „Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben.“ Nun hat die Koalition ihr Vorhaben, keine sechs Monate nach der Bundestagswahl, auf den Weg gebracht: Ab Oktober soll der Mindestlohn bei 12 Euro brutto pro Stunde liegen. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dass die Erhöhung des Mindestlohns für ihn eine Frage des Respekts sei. „Viele Bürger unseres Landes arbeiten viel, aber verdienen wenig – das muss sich ändern“, so Scholz.

Impuls für die wirtschaftliche Erholung

Von der Erhöhung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. „Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Gesetzentwurf. Ein Mindestlohn von zwölf Euro sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. „Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“

Foto: Bundesregierung

Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss Vorrang haben

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst.

Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher.

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikanten. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 1. Juli turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 1. Oktober bei 12 Euro liegen. Fragen und Antworten rund um den Mindestlohn finden Sie hier.

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