Ein Forscherteam um Prof. Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, hat die bis Ende April verabschiedeten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen sowie sozialrechtlichen Maßnahmen der Krisenbekämpfung in fünf europäischen Ländern untersucht: Deutschland, Italien, Großbritannien, Frankreich und Dänemark.
“Die aktuelle Situation hält dem Normalzustand den Spiegel vor, da bereits vorhandene Defizite beim sozialen Schutz besonders sichtbar werden. Über den Vergleich der Mittel zur Krisenbekämpfung hinaus kann unsere Studie auch dazu Anlass geben, sozialstaatliche Grundsatzfragen wie die Verteilung von Verantwortung zu diskutieren“, resümiert Becker.
Die Corona-Pandemie stürzt die Wirtschaft weltweit in eine Krise. Für Deutschland wird ein BIP-Rückgang um 6,3% erwartet. In Italien könnten es nach Kommissionsprognosen gar 9,5% sein. Auch der Arbeitsmarkt gerät stark unter Druck. Allein im April mussten sich nach Angaben der Bundesarbeitsagentur als Folge der Corona-Krise 381.000 Menschen in Deutschland arbeitslos melden. Um die Wirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzen zu sichern, greifen Regierungen tief in die Tasche. Deutschland hat mit insgesamt 353,3 Milliarden Euro das größte Hilfspaket in seiner Geschichte aufgelegt.
Der sozialpolitische Instrumentenbaukasten enthält verschiedene Mittel, die sich in ähnlicher Form in allen untersuchten Ländern finden. Eines der wichtigsten sind Kompensationen bei Kurzarbeit oder teilweiser Arbeitslosigkeit, um Arbeitsplätze zu erhalten. Dänemark hat entsprechende Leistungen sogar eigens neu geschaffen, und auch in England ist ein spezielles Programm vorgesehen, um Entlassungen zu vermeiden. Das führt in beiden Ländern nicht nur zu neuen Sozialleistungen, sondern auch zu einer teilweisen Abkehr von der bislang betonten arbeitsmarktpolitischen Flexibilität mit geringem Kündigungsschutz.
Überall wird auch der Zugang zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit erleichtert. Aktivierungsmaßnahmen und Sanktionen wurden in allen Vergleichsländern ganz oder weitestgehend ausgesetzt. Sehr unterschiedlich gehen die Staaten hingegen bei der arbeitsrechtlichen Flankierung des Arbeitsplatzschutzes vor: Während in Deutschland und England darauf verzichtet wurde, haben Dänemark und Frankreich spezielle Urlaubsregelungen und Italien einen Sonderkündigungsschutz eingeführt.