Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regionalisierungsmittel in diesem Jahr um eine Milliarde Euro zu erhöhen. So können die Länder den öffentlichen Nahverkehr attraktiver gestalten – für mehr Klimaschutz und den Einstieg in die Verkehrswende.

Gemäß der Bund-Länder-Einigung vom 2. November 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, den Ländern im Jahr 2022 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel wird ab dem Jahr 2023 von 1,8 auf 3,0 Prozent erhöht. Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes, die nun auf den Weg gebracht wurde, wird aber nur der Teil der Einigung umgesetzt, der sich auf die Erhöhung der Regionalisierungsmittel bezieht. Regelungen zum Deutschlandticket sind hier nicht der Gegenstand. Dafür soll Anfang 2023 ein separates Gesetzgebungsverfahren erfolgen.

Warum erhalten die Länder mehr Mittel?

Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ werden den Ländern zusätzliche Finanzmittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise unterstützt der Bund sie dabei, die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen deutlich zu erhöhen.

Denn: Nur ein attraktiver ÖPNV wird auch genutzt, setzt einen stärkeren Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn – und trägt somit dazu bei, den Einstieg in die Verkehrswende und die Klimaschutzziele zu erreichen. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums werden die Länder in den Jahren 2022 bis 2031 zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 17,3 Milliarden Euro erhalten.

Wofür gibt es Regionalisierungsmittel?

Für den ÖPNV steht den Ländern gemäß Artikel 106a Grundgesetz ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres regelt das Regionalisierungsgesetz, das zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr auf die Länder übergegangen.

Die Regionalisierungsmittel werden von den Ländern in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt. Sie können aber auch für investive Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwendet werden – zum Beispiel für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben oder die Beschaffung von Straßenbahnen und Bussen.

Um Planungssicherheit für die Länder herzustellen und die Auszahlung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel für 2022 noch im Jahr 2022 zu ermöglichen, soll das „Achte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ am 21. Dezember 2022 in Kraft treten.

 

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1 Kommentar

  1. Naja ich habe u.A ein Unternehmen in Baden Württemberg hier Familie, ältere Personen. Damit ich mich um die adäquat kümmern kann, auch im Winter wurde wieder ein G Modell bestellt. Ich muss viel Autofahren, der ÖPNV im Saarland selbst wenn ein 49 € Ticket kommt würde es zu lange dauern bis man am Ziel ist. Anstatt 10 bis 20 Minuten mit dem PKW, im Winter dann spazieren gefahren mit dem G Modell 20 bis 30 Minuten, wenn der ÖPNV dann überhaupt fährt dauert es mindestens 60 bis 90 Minuten. Andere Bundesländer, die allerdings nicht abgehängt sind haben einen anderen ÖPNV. Aus diesem Grund bleibt mir und vielen anderen hier wirklich nur der PKW. Allerdings findet mein Wocheneinkauf in einem Carrybag Platz den ich zu Fuß erledigen kann in den Rewe Familie Martin. Und dann mache ich allerdings auch noch Sport Triathlon. Während der Corona Pandemie war mein Schwimm Spa häufig am Abend noch in Gebrauch. Im übrigen dort wo der ÖPNV besser aufgestellt ist wird mit Ausnahme der Stoßzeiten auch nur heiße Luft transportiert. Der CO2 Fußabdruck eines e-Auto Besitzers mit Photovoltaikanlage und PV Speicher wird geringer ausfallen als der des ÖPNV.

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