Symbolbild

Die saarländische Landesregierung hat die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leicht angepasst und um zwei weitere Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am 23. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 5. August 2021 außer Kraft.

In Spielhallen kann die Maske am festen Platz analog zur Gastronomie mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls abgelegt werden. Außerdem wird für Museen, Gedenkstätten und Galerien die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung gestrichen. Darüber hinaus wurde in der angepassten Rechtsverordnung klargestellt, dass bei standesamtlichen Trauungen am festen Sitzplatz keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, da es sich um Veranstaltungen handelt. Bei Jugendfreizeiten wird festgehalten, dass bei Tagesveranstaltungen ein Testnachweis zweimal in der Woche genügt, wenn die Gruppe „im Wesentlichen“ fest zusammenbleibt.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann betont abschließend: „Mein Ministerium kontrolliert das Infektionsgeschehen auch weiterhin engmaschig um schnell handeln zu können, sobald sich die Gesamtlage verändern sollte. Der Weg aus der Pandemie gelingt uns nur gemeinsam: Daher bitte ich alle Saarländer auch trotz der weitergehenden Lockerungen und der Ferienzeit um Vorsicht und um die Einhaltung der bestehenden Regeln.“

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