Anzeige

Ab dem kommenden Montag wird es im Rahmen des Infektionsschutzes auch eine Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden der Kreisverwaltung geben. Der betroffene Personenkreis wird schon vor Betreten des Gebäudes gebeten, eine Nasen-Mund-Bedeckung aufzusetzen.

Selbstverständlich werden auch entsprechende Schutzmaßnahmen von Seiten der beteiligten Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter ausgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass bis auf Weiteres alle Dienststellen der Kreisverwaltung Saarpfalz-Kreis für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben. Besuche in den Dienststellen sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Terminvereinbarung möglich.

Die telefonische Erreichbarkeit ist durchgehend montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr gewährleistet.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein