Symbolbild

Es ist wichtig, dass Familien staatliche Unterstützung finden, wenn Eltern durch die Schließung von Kitas und Schulen ihre Berufstätigkeit nicht ausüben können und damit Einkommensverluste hinnehmen müssen. Von der jetzt gefundenen Regelung profitieren aber nur die gesetzlich versicherten und damit abhängig beschäftigten Eltern. Völlig außen vor bleiben die Eltern, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. 

„Die selbständige Physiotherapeutin oder die freiberufliche Hebamme steht vor dem selben Problem, wenn sie nicht auf die eingeplante Betreuung ihrer Kinder vertrauen kann. Deren finanzielle Einbußen müssen die betroffenen Selbständigen jedoch aus eigener Kraft kompensieren“, so Angelika Hießerich-Peter, Landesvorsitzende der Liberalen Frauen Saar.

Der Bund erstattet den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese neue Regelung, weil es sich um eine versicherungsfremde Leistung handelt. Die Mittel werden also aus Steuergeldern finanziert, die natürlich auch von den Selbständigen erwirtschaftet werden. „Mit der neu getroffenen Regel schafft die Bundesregierung große Ungerechtigkeiten. Es ist nicht akzeptabel, dass hier Familien mit zweierlei Maß gemessen und die Familien von Selbständigen schlechter gestellt werden“, so Hießerich-Peter abschließend.

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