HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt. Die 15. Legislaturperiode begann mit der konstituierenden Landtagssitzung am 24. April 2012. Die Wahl des 16. Landtags findet frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der 15. Wahlperiode statt. Dies entspricht dem Zeitraum vom 25. Januar 2017 bis zum 24. April 2017.

Der Tag der Stimmabgabe muss nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben ein Sonntag oder ein öffentlicher Ruhetag sein. In dem fraglichen Zeitraum liegen insgesamt 13 Sonntage. Da die Ferienzeiten (Fastnachtsferien, Osterferien) nicht geeignet sind, kommen als Wahltage grundsätzlich acht Sonntage in Frage.

In seiner 143. ordentlichen Sitzung am Dienstag hat der saarländische Ministerrat als  Wahltermin den 26. März 2017 beschlossen.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein