Die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 16. April 2014 sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber spätestens zum 18. April 2020 eine Rechnung elektronisch entgegennehmen sollen. Mit dem neuen Paragraph 10a E-GovG SL setzt die Landesregierung diese EU-Richtlinie im Saarland in einem Artikel-Gesetz zum Informationssicherheitsgesetz und dem E-Government-Gesetz in nationales Recht um.

Der Saarpfalz-Kreis hat sich dem zentralen e-Rechnungseingangsportal (ZRE), das von Rheinland-Pfalz und dem Saarland entwickelt wurde, angeschlossen. Das Portal steht nach einmaliger, kostenfreien Registrierung auf https://e-rechnung.service.rlp.de zur Verfügung. Eine s. g. Leitweg-Identifikationsnummer stellt sicher, dass die Rechnung an den korrekten Rechnungsempfänger gelangt. Es ist ausschließlich nur dieser Leitweg nutzbar.

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Bei Auftragserteilung gibt der Saarpfalz-Kreis die Leitweg-Identifikationsnummer (10045000-9067777777-57) zur Rechnungsübermittlung an das zentrale Rechnungseingangsportal an. Die Rechnungsübermittlung kann per Upload nach vorheriger Anmeldung beim Nutzerkonto https://nutzerkonto.service.rlp.de oder per E-Mail an ZRE-RLP@poststelle.rlp.de erfolgen. Von dort wird dem Rechnungssteller nach Rechnungseingang eine Benachrichtigung übermittelt.

„Bislang steht den Rechnungsstellern die Teilnahme am e-Rechnungsverfahren frei. Wir haben uns entschlossen, diesen Service, der den Unternehmen und den Behörden Zeit und Kosten spart, anzubieten. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen und dienstleistungsorientierten Verwaltung“, informiert Landrat Dr. Theophil Gallo.

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