Markus Mendler (Archivbild) Foto: Markus Hagen
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Markus Mendler wird dem FC 08 Homburg bis auf Weiteres fehlen. Der 31-Jährige hat sich beim Auswärtsspiel in Offenbach am Freitagabend multiple Gesichtsbrüche zugezogen und wurde am Montag erfolgreich operiert. 

Die Auswärtsniederlage am Freitagabend in Offenbach wurde von einer schweren Verletzung von Markus Mendler überschattet. Nach einer knappen halben Stunde prallte der 31-Jährige Kopf an Kopf mit einem Gegenspieler zusammen und zog sich dabei schwere Gesichtsverletzungen zu. Er wurde direkt ins Krankenhaus nach Frankfurt gebracht, wo ein Bruch des Augenhöhlenbodens diagnostiziert wurde. Weitere Untersuchungen ergaben, dass er sich weitere und damit multiple Brüche im Gesicht zugezogen hat. Am heutigen Montag wurde Mendler bereits erfolgreich operiert. Es wird voraussichtlich mindestens 4-6 Wochen dauern, bis der Bruch verheilt ist und Mendler das Training langsam und mit Maske wieder aufnehmen kann.

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Saison-Eröffnungsspiels der Regionalliga Südwest in Trier ist der FCH zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.300 Euro verurteilt worden. So protokollierte die Sicherheitsaufsicht im Homburger Fanblock unter anderem das Werfen von mindestens 30 Bechern und vier Fahnenstangen in den Innenraum. Nach Abpfiff kam es zu einem Betreten des Innenraums von vier Anhängern, welches hohe Bußgelder mit sich bringt. Dem Antrag des FC 08 Homburg, einen Teil der Geldstrafe in eigene sicherheitstechnische bzw. gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, wurde seitens der Regionalliga Südwest stattgegeben. So können hier rund 3.700 Euro verwendet werden.

Innerhalb der letzten drei Spielzeiten musste der FC 08 Homburg bereits mehrere hohe Geldstrafen wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zahlen. So kam bis zuletzt eine Summe in Höhe von zusammengerechnet 37.540,- Euro zusammen. Aus diesem Grund sieht sich der Verein gezwungen, die Verfolgung der Täter zu intensivieren, um Strafen an diese weiterzugeben und konsequenter Stadionverbote zu erteilen. Zudem wirkt sich dies auch beim Sportgericht im Urteil strafmildernd aus.

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