Ein Rezept in der Hand allein rettet noch keinen Patienten. Diese einfache Wahrheit steht im Zentrum eines Konflikts, der nach der jüngsten Notfallreform zwischen Ärzten und Apothekern aufgebrochen ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) hat sich nun klar positioniert und verteidigt das neu geschaffene eingeschränkte Dispensierrecht für den ärztlichen Notdienst gegen Widerstände aus der Apothekerschaft.
Auslöser ist eine Entscheidung des Bundestags vom 15. Oktober 2026. Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung dürfen Ärztinnen und Ärzte im Notdienst künftig in bestimmten Fällen selbst Medikamente abgeben. Für die KVS ist das ein überfälliger Schritt, den die Ärzteschaft seit Jahren eingefordert hat. Besonders bei Haus- und Heimbesuchen soll die Versorgung besonders gefährdeter Patienten so spürbar erleichtert werden.
Doch die Freude über die Neuregelung währte nur kurz. In einer Stellungnahme vom 27. Oktober 2026 forderte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Länder auf, das ärztliche Dispensierrecht wieder zurückzunehmen. Die KVS reagiert darauf mit deutlichem Befremden. Für sie zählt am Ende nur eine Frage: Was hilft den Patientinnen und Patienten tatsächlich weiter?
Gewachsene Zuständigkeitsgrenzen, so die Argumentation der Vertretung, müssten sich an ihrem Nutzen für die Versorgung messen lassen. Wo sie eine rechtzeitige Behandlung erschweren, gehörten sie verändert. Eine Reform, die ihren Namen verdiene, dürfe nicht an überkommenen Vertriebsstrukturen und berufsständischen Abwehrreflexen scheitern.
Wie konkret das Problem ist, zeigt der Blick auf jene Menschen, um die es geht: immobile, hochbetagte und oft alleinlebende Patienten, die zu Hause oder im Pflegeheim versorgt werden. Wer aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch braucht, kann die nächste Notdienstapotheke in mehreren Kilometern Entfernung meist nicht selbst erreichen. Angehörige oder andere Hilfe stünden keineswegs selbstverständlich bereit. Entscheidend sei allein, dass das nötige Medikament rechtzeitig beim Kranken ankommt.
Besonders scharf kritisiert die KVS die Doppelmoral, die sie in der Haltung der Apotheker erkennt. Diese hätten vom Gesetzgeber selbst erweiterte Befugnisse erhalten, etwa die Möglichkeit zu impfen und neue Beratungsleistungen anzubieten. Vor diesem Hintergrund erscheine es umso befremdlicher, den Ärzten das Dispensierrecht im Notdienst mit, wie es heißt, fadenscheinigen Argumenten zu verwehren.
Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung hat die Politik mit der Reform eine sachgerechte Entscheidung zugunsten der Patienten getroffen. Der Gesetzgeber habe die Erfahrungen aus der Versorgungspraxis endlich aufgegriffen und die Abgabe von Medikamenten auf die aufsuchende Versorgung ausgeweitet. Nun gelte es, zu diesem Kurs auch zu stehen und sich dem Druck nicht zu beugen.



















