„Auf Grund der einstimmigen Stellungnahmen aller angehörten Beteiligten auf Landesebene wie dem Landkreistag, DEHOGA und PopRat sowie dem Stimmungsbild aus den anderen Bundesländern, wird mein Ministerium den Kooperationsvertrag mit der Betreiberfirma der luca-App nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern”, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann nach einer entsprechenden Entscheidung des Ministerrates.

Im Saarland kann die Kontaktnachverfolgung ab April und nach dem Ende der luca-App am 31. März alternativ mittels der Corona-Warn-App, mit anderen Applikationen oder in Papierform sichergestellt werden. Die Corona-Warn-App beispielsweise erkennt beim Einchecken zu einer Veranstaltung anonym per Bluetooth, ob man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten hat und warnt anonymisiert Personen, die zu der gleichen Veranstaltung eingecheckt waren. Die Corona-Warn-App des Bundes bietet somit eine andere Art der Kontaktnachverfolgung, die keine direkte Anbindung zum Veranstalter oder Gesundheitsamt hat.

Dazu Bachmann weiter: „Die Warnung von Kontaktpersonen erfolgt bei der Corona-Warn-App automatisiert ohne Zutun der Gesundheitsämter oder Veranstalter, somit ist eine Funktionalität auch bei Überlastung der Gesundheitsämter gewährleistet.“

Die Kontaktnachverfolgung ist im Saarland in §§ 5-7 Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt. Das Gesetz wurde im Landtag auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion am 19. Januar 2022 verlängert. Demnach haben Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen weiterhin durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Die Gesundheitsämter sind berechtigt, die erhobenen Daten mit einer begründeten, anonymisierten Anforderung, unter Angabe des für die Nachverfolgung relevanten Zeitraums, anzufordern.

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