Im Rahmen der Schwerpunktkontrollen Saisonarbeitskräfte hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) die Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in saarländischen Weinbaubetrieben kontrolliert. Die gute Nachricht vorweg: „Die heimischen Winzer sind nicht nur hinsichtlich der Qualität ihrer Produkte vorbildlich, sondern auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Alle überprüften Betriebe blieben ohne Beanstandung“, resümiert der für den Arbeitsschutz zuständige Minister Reinhold Jost.

Zur diesjährigen Weinlese werden im Saarland rund 30 Erntehelfer eingesetzt. Die meisten pendeln aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und der angrenzenden französischen Gemeinde Apach zu den Weingütern. Nur zwei Helfer sind in einer angemieteten Ferienwohnung untergebracht. Zudem unterstützen Freunde und Familien der Winzer die Traubenernte.

Die Prüfer konnten sich überzeugen, dass in den neun kontrollierten Winzerbetrieben die Hygiene-Vorgaben eingehalten und die Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Erntehelfer werden entsprechend unterwiesen. Sanitär- und Pausenräume stehen an den Betriebsstätten zur Verfügung. Auch in weiter entfernten Weinbergen stehen die notwendigen Waschgelegenheiten bereit. Überall dort, wo die Weinberge nicht fußläufig vom Betrieb zu erreichen sind, erfolgt der Transport der Saisonkräfte mit privaten Fahrzeugen. Angesichts des Pflanzabstands zwischen den Rebstöcken können die Mindestabstände beim Arbeiten in den Weinbergen problemlos eingehalten werden.

Minister Reinhold Jost
Foto: Becker und Bredel / www.saarland.de

„Die Pandemie hat uns gelehrt, welch wichtigen Stellenwert Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Gesundheit der Beschäftigten haben. Wie wichtig eine konsequente Kontrolle und Beratung der Arbeitgeber ist, verdeutlichen die großen Ausbruchsgeschehen in anderen Bundesländern. Mit unseren Schwerpunktkontrollen Saisonarbeitskräfte haben wir uns auf die Wirtschaftszweige konzentriert, in denen ein erhöhtes Risiko für die Beschäftigten besteht, sich gegenseitig mit dem Corona-Virus anzustecken“, so Minister Jost.

Hintergrund: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen. Den Aufsichtsbehörden der Länder bietet die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

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