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Zum Jahresende endet die Zweigpraxis des ärztlichen Bereitschaftsdienstes am Neunkircher Kohlhof. Was von außen wie eine Kürzung der Notfallversorgung aussieht, ist nach Darstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland schlicht das planmäßige Auslaufen einer Übergangslösung. Anlass für die Klarstellung des Vorstands ist ein Bericht der Saarbrücker Zeitung, der von einem Streit um die Notfallversorgung im Saarland spricht.

Die Praxis am Kohlhof war Anfang 2025 im Zuge der Neuordnung des Bereitschaftsdienstes eingerichtet worden, befristet bis zum 31. Dezember 2026. Geöffnet hatte sie ausschließlich an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 15 Uhr. Abende und Wochentage gehörten nie zum Angebot. Bereits im April dieses Jahres hatte die Vertreterversammlung entschieden, die Befristung nicht zu verlängern.

Eine Lücke in der Versorgung sieht die KV dadurch nicht entstehen. Die Rufnummer 116117 ist rund um die Uhr erreichbar, der Hausbesuchsdienst bleibt bestehen, und die Bereitschaftsdienstpraxen in St. Wendel, Homburg und Saarbrücken haben an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Das sind acht Stunden mehr, als die Zweigpraxis je bot. Auch die kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis am Kohlhof bleibt erhalten.

Dem Argument, die Zweigpraxis habe die Notaufnahme eines anderen Krankenhauses spürbar entlastet, widerspricht der Vorstand deutlich. Belege dafür gebe es nicht. Näher liege vielmehr, dass der Rückzug des Klinikums Kohlhof aus der allgemeinen Notfallversorgung zum 21. September 2026 die Zentrale Notaufnahme im Diakonie-Klinikum massiv zusätzlich belastet habe.

In einem Punkt stimmt die KV der Krankenhausgesellschaft ausdrücklich zu: Zu viele Menschen suchen Notaufnahmen auf, obwohl ihr Anliegen dort nicht hingehört. Das sei ein Steuerungsproblem. Lösen lasse es sich jedoch nicht durch zusätzliche Kleinststandorte, sondern durch die telefonische Ersteinschätzung über die 116117 und den gemeinsamen Tresen in den künftigen Integrierten Notfallzentren.

Die KV verweist zudem auf die Finanzierung. Der Bereitschaftsdienst werde von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten neben ihrer eigentlichen Praxistätigkeit geleistet und aus deren Honorar bezahlt. Neue Bundesgesetze kürzten diese Mittel, brächten aber zugleich zusätzliche Pflichten ohne Gegenfinanzierung. Wer mehr Standorte fordere, müsse auch sagen, wer sie bezahle und besetze.

Die Entscheidung über Zahl und Lage der Integrierten Notfallzentren fällt in den kommenden Monaten im erweiterten Landesgremium, in dem Krankenkassen, Krankenhäuser und KV gemeinsam vertreten sind. Dorthin gehöre auch die Frage, wie die Versorgung im Landkreis Neunkirchen künftig aussehen soll. Die KV Saarland kündigte an, sich dort konstruktiv einzubringen, und lud Ministerium, Landkreis und Krankenhausgesellschaft ein, dies gemeinsam und sachlich zu tun.

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