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Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch weitere steuerliche Erleichterungen für von der Corona-Pandemie negativ betroffene Unternehmen beschlossen. Konkret betrifft dies die nun geschaffene Billigkeitsmaßnahme eines unterjährigen Verlustrücktrags.

Bei einem erwarteten Verlust für 2020 können für 2019 bereits geleistete Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Antrag schon jetzt herabgesetzt werden. „Mit den neuen Maßnahmen schaffen wir schnell und pragmatisch Liquidität. Mir ist wichtig, dass die Details zwischen Bund und Ländern zeitnah abgestimmt werden, damit die Maßnahmen zügig umgesetzt werden können“, so Finanzminister Strobel.

Damit können Unternehmen ihre Steuerlast aus dem Vorjahr schmälern, indem sie den Verlust aus der aktuellen Periode mit dem Gewinn aus der vergangenen Periode verrechnen. „Dieses Prozedere ist jedoch problematisch, weil die Unternehmen eigentlich den Steuerbescheid für dieses Jahr abwarten müssten. Wir wollen ihnen aber jetzt schnell und vor allem praktisch helfen. Daher können Betriebe ihren für 2020 absehbaren Verlust auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags mit ihren Vorauszahlungen aus 2019 verrechnen“, erklärte Strobel. Dies erfolge bis zu einer Obergrenze von 15 Prozent ihres zugrunde gelegten Gewinns für Vorauszahlungen in 2019.

Die Neuregelung betrifft vor allem Selbstständige, Unternehmer und Landwirte, die mit dem Verlustrücktrag maximal 1 Mio. Euro an Gewinn ausgleichen können. Bei 15 Prozent Körperschaftsteuer wären das 150.000 Euro, die ein Betrieb an Liquidität vom Finanzamt zurückbekäme.

Peter Strobel betonte: „Die Krise stellt unseren Mittelstand vor enorme Herausforderungen. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern tragen jetzt Früchte. Deshalb sollte das Gebot der Stunde sein, die beschlossenen Maßnahmen so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen. Nur so können wir die Finanzlücken der Betriebe schließen. Die jetzigen Investitionen in die mittelständischen Unternehmen sind Investitionen in die Zukunft.“

Die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte lassen sich noch nicht beziffern. Sie dürften sich, so Strobel, aber Rahmen bewegen, da es sich um ein Vorziehen der Steuerentlastung handelt. Denn: Die Mindereinnahmen, die jetzt entstehen, wären sonst in den kommenden Jahren entstanden.

 

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