Es ist zwar richtig, dass man das Geld nicht mit der Gießkanne verteilt, aber die Landesregierung schießt mit Kanonen auf Spatzen. Deshalb ist es dringend notwendig, das Programm noch einmal zu überarbeiten, damit den vielen Kleinunternehmern und Selbständigen im Saarland wirklich schnell und unbürokratisch geholfen wird. Zudem muss eine Soforthilfe mit Steuerstundungen und wie in Rheinland-Pfalz mit den Soforthilfen des Bundes ohne Abzüge kombinierbar sein, um den Betrieben in der Krise möglichst viel Liquidität zu erhalten“.

Auch der Landesvorsitzende der Jungen Union Saar, Johannes Schäfer übt Kritik: „Wir begrüßen es, dass insbesondere den saarländischen Kleinunternehmern von Seiten des Wirtschaftsministeriums in dieser existenziellen Krise geholfen werden soll. Die in der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums aufgestellten Voraussetzungen für die Vergabe der Soforthilfen gehen aus unserer Sicht allerdings in die völlig falsche Richtung. 

So gilt nach der Richtlinie, dass vor Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Soforthilfe zunächst „verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen“ ist. Selbst wenn kein verfügbares liquides Privatvermögen vorhanden ist, muss zunächst vorrangig „zur Behebung des Liquiditätsengpasses bereits Kontakt zu einer Bank aufgenommen worden sein, der erfolglos war oder nicht zu ausreichender Behebung des Liquiditätsengpasses geführt hat.“ Zwar ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums auf seiner Internetseite damit nicht die Aufnahme eines Kredits gemeint. Es gehe darum, ob bei bereits bestehenden Darlehen bspw. durch Stundung von Zinsen oder vorübergehende Tilgungsaussetzung eine Erleichterung erreicht werden kann. Jedoch geht dies weder aus dem Antragsformular noch aus der Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hervor und sorgt somit bei den Unternehmern für Verunsicherung. 

Insgesamt werden nach unserer Auffassung durch die gemachten Vorgaben nur solche Unternehmen Unterstützung finden, die ohnehin bereits vor der Krise in einer schwierigen Lage waren. Gesunde Unternehmen, die nur aufgrund der aktuellen Krise in Schieflage geraten sind, werden massiv benachteiligt. Solvente Betriebe werden vorrangig darauf verwiesen, verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer, der sich private Reserven angespart hat, nun benachteiligt wird und eine Soforthilfe nicht in Anspruch nehmen kann. Banken werden im Übrigen auch nur grundsätzlich liquiden Unternehmen Erleichterungen bei der Darlehensrückzahlung gewähren. 

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