Kitas bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, Gelder aus dem 5. Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021” abzurufen. Das Kabinett hat eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 2. November den Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Damit folgte es einem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Lisa Paus.
Auf Materialengpässe reagieren
Die Folgen der noch andauernden Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges führen dazu, dass sich die Umsetzung von Bauprojekten wegen Materialengpässen und Unterbrechungen von Lieferketten deutlich verzögert. Mit dem Entwurf sollen deshalb die für das 5. Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021” festgelegten Fristen zum Abschluss der Investitionen sowie zum Abruf der Mittel um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden.
Wunsch der Länder erfüllt
Die Bundesregierung folgt damit dem Wunsch der Länder, die im Investitionsprogramm gesetzten Fristen zu verlängern. Damit sollen die pro Bundesland gewährten Investitionsmittel trotz der aktuellen Herausforderungen verausgabt werden können.