Der deutsche Film bekommt eine finanzielle Schubkraft, wie sie das Land in dieser Form noch nicht gesehen hat. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer beschlossen, der Streamingdienste und klassische Sender erstmals verbindlich in die Pflicht nimmt: Sie sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den Produktionsstandort Deutschland zurückfließen lassen.
Mit dem Beschluss fällt zugleich der Startschuss für ein Förderpaket in bislang ungekannter Größenordnung. Die bereits im vergangenen Jahr verdoppelten Bundesmittel von 250 Millionen Euro jährlich stehen nun tatsächlich zur Verfügung. Rechnet man die jurybasierte kulturelle Filmförderung und die Mittel der Filmförderungsanstalt hinzu, kommen vom Bund künftig mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr zusammen. Hinzu treten die Förderprogramme der Länder, die das Volumen weiter erhöhen.
Kulturstaatsminister Weimer sprach von einer neuen Stufe im internationalen Standortwettbewerb. „Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor“, erklärte er nach der Kabinettssitzung. Streamer und Sender würden zwar deutlich stärker in die Verantwortung genommen, behielten aber über eine Öffnungsklausel Spielraum für eigene Modelle. Die Filmwirtschaft könne damit erstmals über mehrere Jahre hinweg verlässlich planen. Nun liege es an der Branche, „Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren“.
Unterstützung kommt aus dem Finanzressort. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte, das Ziel sei klar: mehr Aufträge nach Deutschland und Europa zu holen und unabhängige Produzentinnen und Produzenten zu stärken. „Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten“, sagte Klingbeil. Die verdoppelte Förderung und der Investitionspakt seien zwei Seiten derselben Medaille.
Unter der sperrigen Bezeichnung Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz, kurz MedienInvestVG, verbirgt sich mehr als eine bloße Quote. Vorgesehen sind Subquoten für deutschsprachige Inhalte, für unabhängige Produktionsfirmen und für die Herstellung neuer Werke. Außerdem schreibt das Gesetz eine faire Aufteilung der Rechte zwischen Auftraggebern und unabhängigen Produzenten vor – ein Punkt, um den die Branche jahrelang gerungen hat.
Flexibilität schafft die sogenannte Öffnungsklausel: Wer freiwillig zwölf Prozent oder mehr seines Umsatzes investiert, darf von einzelnen Detailvorgaben abweichen. Damit will die Bundesregierung signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sichern, ohne tief in die Geschäftsmodelle der Anbieter einzugreifen. Das Modell setzt auf Anreize statt auf starre Pflichten – ein Kompromiss, der in der Vorbereitung des Gesetzes umstritten war.
Der Kabinettsbeschluss ist der Schlussstein einer Reform, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurde. Sie ruht auf vier Säulen: dem reformierten Filmförderungsgesetz, der jurybasierten kulturellen Filmförderung, dem überjährigen Mittelaufwuchs auf 250 Millionen Euro sowie der nun beschlossenen Investitionsverpflichtung. Erst im Zusammenspiel dieser vier Elemente, so die Argumentation aus dem Kanzleramt, könne der deutsche Film international wieder die Rolle spielen, die ihm zustehe.




















