Symbolbild

Die Herbstkonferenz der Justizminister vergangene Woche in Berlin ist einstimmig einem auch vom Saarland eingebrachten Antrag gefolgt, wonach rechtliche Hürden für die Installation von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen abgesenkt werden sollen. Die etwa auf Balkonen installierbaren Geräte verfügen über eine maximale Leistung von 0,6 kWp und sind recht einfach in Betrieb zu nehmen.

Justiz-Staatssekretär Dr. Jens Diener: „Klimaschutz beginnt im Kleinen und auch auf dem eigenen Balkon. Wir wollen die Inbetriebnahme von Kleinstsolaranlagen auf Balkonen und Terrassen rechtlich erleichtern und damit Eigentümern und Mietern eine einfache, kostengünstige und damit niedrigschwellige Alternative zu großen Solaranlagen auf dem Dach bieten, die oftmals vielfältige Probleme mit sich bringen.“

Konkret möchten die Ressortchefs erreichen, dass die Anlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgenommen werden, wodurch Erlaubnis- und Mitwirkungserfordernisse vereinfacht werden.

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1 Kommentar

  1. Einfach vernünftig machen / lassen. Dann hat man auch keine Probleme. Aktuell komme ich immer noch auf 60 kWh/m². Dies freut den 70 kWh Gewerbespeicher, ich heize auch mit Strom die 300.000 € Sanierung muss sich ja lohnen. Ich komme gut durch den Winter.

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