Symbolbild

In der Landesvertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin traf sich Justizminister Peter Strobel mit dem Vorsitzenden der Vereinigung der Handelsrichter, Jens Hildebrandt, und Marko Schreiter als weiterem Vorstandsmitglied zum Meinungsaustausch. 

Justizminister Peter Strobel: „Handelsrichterinnen und -richter bringen mit ihren praktischen Kenntnissen und Erfahrungen eine nicht zu unterschätzende Expertise bei Verfahren in Handelssachen ein. Die Vorsitzenden Richterinnen und Richter der zuständigen Kammern beim Landgericht Saarbrücken bestätigen meinen Eindruck, dass Handelsrichterinnen und -richter durch diesen Praxisbezug für hohe Akzeptanz und entsprechendes Ansehen dieser Kammern in der Wirtschaft sorgen. Im Namen der saarländischen Justiz bedanke ich mich für das ehrenamtliche Engagement der Handelsrichterinnen und -richter sowie für ihre Bereitschaft, neben dem Beruf auch an der Rechtsprechung mitzuwirken.“

Die Vereinigung der Handelsrichter versteht sich als Interessenvertretung ihrer Mitglieder im nationalen und zunehmend auch im europäischen Umfeld sowie bei den Industrie- und Handelskammern und Justizministerien. Die Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Grundsätze von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr in besonderem Maße zu beachten und sich aktiv als ehrenamtliche Handelsrichterinnen und -richter für die Rechtspflege einzusetzen. Sitz der Vereinigung ist Berlin.

Handelsrichterinnen und -richter wirken bei Verfahren vor Kammern für Handelssachen als Beisitzer mit. An sie stellt das Gerichtsverfassungsgesetz (§ 109 GVG) bestimmte Voraussetzungen. So müssen sie über besondere Kenntnisse im Wirtschaftsleben verfügen. Dies bedarf bestimmter formaler Qualifikationen (z.B. durch Eintragung als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person im Handelsregister). Handelsrichterinnen und-richter werden im Saarland vom Ministerium der Justiz auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer ernannt. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.

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