Die Junge Union Saar stellt sich hinter die seitens des saarländischen Innenministeriums geplan- te Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, durch die unter anderem die Nutzung der be- reits eingeführten Body-Cams durch die Polizei künftig auf den Bereich der Privatwohnungen erweitert werden soll. 

„Die polizeiliche Praxis zeigt bisher, dass die Body-Cams zum Zwecke der Gefahrenabwehr sehr restriktiv gebraucht werden. Des Weiteren ist der Einsatz keineswegs einseitig, sondern dient auch der Disziplinierung des Polizeibeamten, dessen Handlungen ebenfalls aufgezeichnet wer- den, sodass gegenseitige Transparenz und ein Schutz für beide Seiten geschaffen wird“, so der stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Saar, Christopher Salm. 

„Die Erweiterung auf den privaten Wohnbereich ist ein logischer nächster Schritt, der unter strengen Voraussetzungen dem Schutz der Polizeibeamten dient und nur bei Schwerstkriminali- tät oder häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen soll. Jede weitere Verwendung soll zwingend unter Richtervorbehalt stehen. Auch die etwaige Beweisverwertbarkeit der Aufzeichnungen durch die Body-Cam unterliegt ohnehin dem Korrektiv durch das Gericht, sofern Daten aus der Intimsphäre des Betroffenen aufgezeichnet wurden“, ergänzt Salm. 

Das Saarländische Polizeigesetz sieht bereits jetzt klare Regelungen zur Löschung der Daten vor. „Dem Vorwurf des Aktionsbündnisses linker Couleur, der Innenminister plane die Einführung eines Überwachungsstaates und wolle die Freiheit zugunsten vermeintlicher Sicherheit opfern, kann man nur entgegnen, dass die Zielrichtung der Gesetzesänderung hier völlig verkannt wird. Legitimes Ziel der Gesetzesänderung ist zum einen die Gefahrenabwehr zum Schutze derer, die täglich ihren Kopf dafür hinhalten, dass wir Saarländer unsere Freiheitsrechte auch ausüben können, und zum anderen die Bekämpfung schwerer Delikte!“, so Salm. 

Neben der Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten der Body-Cam für Privatwohnungen ist mit der Gesetzesänderung auch die Einführung einer Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elekt- ronische Fußfessel“) für Gefährder sowie eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung von Gefährdern und Straftätern geplant. 

Hierzu erklärt Salm abschließend: „Die Junge Union Saar begrüßt die Einführung dieser Instru- mentarien, denn es kann nicht sein, dass Gefährder einen möglichen technischen Vorsprung gegenüber dem Staat haben und diesen ausnutzen. Auch eine elektronische Fußfessel zur Überwachung des Aufenthalts von Gefährdern stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit des Gefährders dar. Wer terroristische Akte gegen den Staat und seine Bür- gerinnen und Bürger plant und eine potenzielle Gefahr darstellt, dem kann zugemutet werden, dass sein Aufenthaltsort den Sicherheitsbehörden bekannt ist.“ 

 

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