Gegen Ende dieses Jahres werden Verbraucherinnen und Verbraucher wieder wie zu Beginn des Jahres in ihrem Alltag sehr stark eingeschränkt. Neben die Sorge vor Ansteckung und Erkrankung treten dann vielfach auch existenzielle Probleme in Folge von Verdienstausfällen. Vor dem Hintergrund der unverändert prekären Pandemielage und der damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens fordert Verbraucherschutzminister Reinhold Jost die Wiedereinsetzung des Moratoriums zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie. 

Der Bund hatte im März 2020 dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die wegen Corona ihre vertraglich geschuldeten Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge nicht erbringen können, einen Aufschub gewährt bekommen. Das betraf etwa Verträge über Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas, Telekommunikation. Dieses Moratorium endete aber am 30. Juni 2020. „Diese Regelung muss jetzt wieder greifen. In diesem Zusammenhang denke ich insbesondere an Familien, deren Einkommen zu einem wesentlichen Teil weggebrochen ist. Aber auch Gastronomiebetreiber und Selbstständige gerade im künstlerischen Bereich bedürfen dringend einer weiteren Entlastung“, so der Verbraucherschutzminister.

„Grundsätzlich bin ich nach wie vor auch der Auffassung, dass Stromsperren nicht in diese Krisenzeit passen. Wenn wir schon von den Menschen erwarten, ihre sozialen Kontakte einzuschränken und zu Hause zu bleiben, dann darf das Haus oder die Wohnung nicht kalt sein“, betont Jost. Der Minister appelliert in einem Schreiben an die saarländischen Energieunternehmen, Stromsperren jetzt auszusetzen und bestehende Stromsperren aufzuheben. Dies sei ein erwartbarer, solidarischer Beitrag der Unternehmen in diesen schweren Zeiten.

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