Im Sarpfalz-Kreis gilt jetzt die Bundesnotbremse. - Bild: Stephan Bonaventura
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Da ist sie – die Bundesnotbremse. Als letzter Landkreis im Saarland hat es nun auch den Saarpfalz-Kreis erwischt. Seit vorgestern ist klar, dass ab heute die neuen Regeln des überarbeiteten Infektionsschutzgesetztes gelten. Zu diesen gehört unter anderem auch eine Ausgangsbegrenzung und die erneute Schließung der Gastronomie bis auf die Möglichkeit von Liefer- und Abholservice.

Heute liegt der vom Robert-Koch-Institut ausgewiesene Inzidenzwert für den Saarpfalz-Kreis bei 108,3 pro 100.000 Einwohner. Dieser Wert ist entscheidend wenn es um die Anwendung der bundesweit einheitlichen Notbremse geht. 28 neue COVID-19 Fälle weist das RKI heute auf seinem offiziellen Dashboard aus. Für die Menschen der Region bedeutet die Notbremse, sich insgesamt wieder auf eine neue Situation einstellen zu müssen. Der Teppich an ausgerollten Maßnahmen ist groß.

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Neben der Schließung der Außengastronomie werden jetzt private Zusammenkünfte auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt. Der Einzelhandel, der nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehört, darf nur noch Terminshopping mit einem negativen Testergebnis anbieten. Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich und zur Teilnahme am momentanen Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt.

Quelle Landesregierung Saarland

Auch wenn die Situation weiter an den Nerven zehrt, bittet Landrat Dr. Theophil Gallo die Bevölkerung weiter um Geduld: „Wenn wir nun als letzter Landkreis im Saarland die Notbremse ziehen müssen, so war dies nur eine Frage der Zeit, die Entwicklung der vergangenen Woche hat leider nichts anderes erwarten lassen. Wie lange wir nun diese Situation haben werden, lässt sich leider nicht voraussagen.

Terminshopping ist wieder an der Tagesordnung – Bild: Stephan Bonaventura

Ich wünsche mir trotz der Widrigkeiten und Einschränkungen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit der Maßnahme akzeptieren, an einem Strang ziehen und sich an die verschärften Schutzregeln halten, auch wenn sie für den einen oder anderen nicht mehr logisch oder nachvollziehbar erscheinen.

Ich betone das Wort ‚Schutz‘, der sich auf unsere Gesundheit bezieht und der für jeden wichtig ist. Der größtmögliche und effektive Schutz vor einer möglichen COVID-Erkrankung ist in der Phase, in der noch nicht alle Menschen geimpft sind, unerlässlich und schützt Leben und Gesundheit.“

Und auch Homburger Bürgermeister Michael Forster appeliert an ein gestärktes Miteinander: “Dass wir angesichts der steigenden Inzidenz-Zahlen auch im Saarpfalz-Kreis die Bundesnotbremse zu spüren bekommen, ist schade, war aber abzusehen. Ich hoffe, dass die Homburgerinnen und Homburger sich weiterhin verantwortungsbewusst verhalten und es ihnen dennoch gelingt, den 1. Mai im Rahmen der Möglichkeiten zu genießen.

Mit der Impf- und Teststrategie sind wir im Saarland auf einem guten Weg und werden in absehbarer Zeit wieder zu mehr Normalität zurückkehren können. Bis dahin sollten wir das Beste aus der Situation machen und uns gegenseitig aufbauen und unterstützen. Denn im Miteinander sind Krisen stets besser zu überwinden. Es hilft uns nicht, wenn wir versuchen, uns mit Kritik und Ärger gegenseitig zu übertreffen.”

Grafik: Bundesregierung

Eine Übersicht der neuen Regeln:

– Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt.

– Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Drogerie, etc.) ist die Kundenzahl an die Größe des Geschäfts anzupassen. Die Testpflicht gilt im Saarland, verschärfend zur Bundesregelung, weiterhin ebenfalls für Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.

– Für den übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit einem negativen Testergebnis. Ab einer Inzidenz von 150 sind diese Geschäfte zu schließen.

– Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind bis 24:00 Uhr Personen, die alleine Sport treiben.

– Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Kundschaft und das Personal eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Friseure und Fußpflege, wobei hier zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig ist.

– Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants ist untersagt. Lieferdienste und der sogenannte Fensterverkauf (letzteres nur bis 22 Uhr) bleiben allerdings weiterhin möglich.

– Institutionen und Einrichtungen zur Freizeit- und Kulturgestaltung müssen ebenfalls schließen.

– Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich.Kontaktloser Gruppensport im Freien ist für fünf Kinder bis 14 Jahre gestattet.

– Zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist am übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und stattdessen findet der Unterricht in Form von Homeschooling statt.

 

 

 

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