Am Donnerstag (08.10.2020) hat der Rechnungshof des Saarlandes seinen Jahresbericht für 2019 vorgestellt. Finanzminister Peter Strobel erklärte mit Blick auf die Ergebnisse: „Der Jahresbericht bescheinigt dem Land, dass wir trotz teilweise schlechterer Rahmenbedingungen unsere Konsolidierungsverpflichtungen erfüllt haben. Das ist möglich, weil wir seit 2010 unsere Konsolidierungsstrategie kontinuierlich fortsetzen.“
Hinsichtlich der Aufnahme neuer Schulden, die der Rechnungshof in seinem Jahresbericht ebenfalls aufgreift, stellte der Finanzminister fest: In dieser Situation müsse der Landeshaushalt so gesteuert werden, dass erstens alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und zweitens das Land die notwendigen Ausgaben zum richtigen Zeitpunkt tätigen kann. Dazu sei es erforderlich und zulässig, zu gegebener Zeit Rücklagen aufzubauen, auf die in Zeiten besonderer Haushaltsbelastungen zugegriffen werden könne. So verfahre auch der Bund und die übrigen Bundesländer. Natürlich werde dabei das parlamentarischen Budgetrecht beachtet.
Diese Praxis führt außerdem zu einer stetigeren Entwicklung sowohl der Haushaltseckdaten als auch der Ausgabenpolitik des Landes. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird dabei strikt beachtet. „Vor diesem Hintergrund“, so Peter Strobel, „hat sich die saarländische Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 bewusst dazu entschieden, innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens eine verstärkte Vorsorge für künftige Haushaltsjahre vorzusehen. Die gegenwärtige Situation zeigt, wie sinnvoll das war.“
Der Rechnungshof weist in seinem Jahresbericht richtigerweise darauf hin, dass Investitionen in die Infrastruktur und für Zukunftsprojekte auch realisiert werden müssen. Finanzminister Peter Strobel erläutert in diesem Zusammenhang die weiterhin geltende Strategie der Landesregierung, die bereits im Jahr 2018 begonnene Investitionsoffensive Saar uneingeschränkt fortzuführen. „Die entsprechenden Weichen haben wir im Doppelhaushalt 2021/22 gestellt. Wir werden die Investitionsoffensive trotz Corona wie geplant fortführen. Dieses Zukunftsprojekt ist ein wichtiger Baustein, um gestärkt aus der Krise herauszukommen“, so Peter Strobel.
Die vom Rechnungshof bereits in den letzten Jahren immer wieder angesprochenen finanziellen Probleme in den saarländischen Kommunalhaushalten hat das Saarland mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen „Saarlandpakt“ entschlossen angepackt. Der Rechnungshof sieht darin angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes eine gewaltige Leistung. „Der Rechnungshof bestätigt unseren Weg, die saarländischen Kommunen nachhaltig aus ihrer schwierigen Verschuldungssituation herauszuführen. Von Bedeutung ist dabei für uns auch – wie vom Rechnungshof gefordert – die „Prüfungsdichte“ der überörtlichen Kommunalprüfung weiter zu verbessern“, erklärte der Finanzminister.
An seiner Empfehlung, die für Zwecke im Bereich Asyl verwandten Haushaltsmittel regelmäßig in geeigneter Form zur Information des Landtages und der Bevölkerung zu dokumentieren sowie für Verhandlungen über weitere finanzielle Kostenerstattungen mit dem Bund zu nutzen, hält der Rechnungshof weiterhin fest. Der Rechnungshof verweist dabei auch auf die vom Ministerium für Finanzen und Europa errechneten Erstattungskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die von Bremen praktizierte Offenlegung.
Das Ministerium für Finanzen und Europa weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Abgrenzung zwischen asylbedingten Ausgaben, Ausgaben für Menschen mit Migrationshintergrund und Ausgaben für hier Geborene auf der Zeitachse methodisch immer schwieriger wird und je nach Anlass der Datenermittlung unterschiedliche Abgrenzungen notwendig werden können. Aus diesem Grund verzichtet die Landesregierung weiterhin auf entsprechende Übersichten, die einer sachlichen Diskussion im Wege stehen könnten.
Abschließend erläuterte Finanzminister Peter Strobel: „Die gegenwärtige Pandemie ist eine Bewährungsprobe für den Sanierungskurs des Saarlandes. Der Rechnungshof bestätigt uns in dem Vorhaben, nach Überwindung der Krise zur haushalterischen Normalität zurückzukehren. Schließlich gab uns die solide Haushaltspolitik der letzten Jahre die Chance, in der Krise kraftvoll zu handeln.“ Zudem betont Peter Strobel: „Selbstverständlich wird die Landesregierung auch in diesem Jahr die aktuellen Hinweise und Feststellungen des Rechnungshofes intensiv prüfen und ggf. notwendige Maßnahmen ergreifen.“