Zum Schluss betonte der Finanzminister: „Die Botschaft ist: Wir liegen mit unseren Planungen von Mai in etwa richtig. Es gibt derzeit keinen Anlass etwas am Nachtrag oder am Regierungsentwurf zu verändern. Wir werden nach der November-Steuerschätzung prüfen, ob die Zahlen im Entwurf verändert werden müssen. Aufgrund der hohen Volatilität der zu erwartenden Einnahmen, die die Interims-Steuerschätzung zeigt, sind Vorsicht und Ausgabendisziplin angezeigt.“ Insofern sei die Haushalts-Konsolidierung auch weiterhin eine Daueraufgabe, so Strobel.

Die 158 Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 8. bis 10. September 2020 als Videokonferenz statt. Krisenbedingt wurde eine Interims-Steuerschätzung zusätzlich zu den sonst üblichen Steuerschätzungen im Mai und Oktober anberaumt. Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden normalerweise zwei Sitzungen im Jahr statt. Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre). Mitte Mai erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre).

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