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Die AfD-Fraktion im Homburger Stadtrat nimmt das deutlich reduzierte Strafmaß gegen OB Rüdiger Schneidewind mit Überraschung zur Kenntnis.

„Als Rechtsstaatspartei akzeptieren wir natürlich den Richterspruch und wenn eine Rückkehr von Herrn Schneidewind ins Amt des Oberbürgermeisters rechtlich möglich ist, dann muss man eben auch das akzeptieren. Ob sich Herr Schneidewind damit allerdings einen Gefallen tun würde sei dahingestellt. Denn abgesehen von dem entstandenen Schaden für die Stadt, standen im Revisionsverfahren gleich zwei Befangenheits-Anträge im Raum, einmal gegen eine Schöffen-Richterin, die demselben SPD-Kreisverband angehört und außerdem eine Amtskollegin Schneidewinds ist, aber auch gegen die Vorsitzende Berufsrichterin. Diese Vorwürfe wurden zwar vom Landgericht zurückgewiesen, dennoch bleibt bei so etwas immer ein gewisses Geschmäckle zurück, insbesondere was das Vertrauen und den Rückhalt in der Bevölkerung angeht.“, so der Fraktionsvorsitzende Markus Loew.

Die AfD-Fraktion wartet nun den weiteren Verlauf ab, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Staatsanwaltschaft eventuell Revision gegen das Urteil einlegen wird. Auch das darauffolgende disziplinarrechtliche Verfahren der Kommunalaufsicht will die AfD bis zu einer abschließenden Bewertung abwarten.

Quelle: AfD Homburg

 

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