Es folgen Ameli, Clara/Klara, Katharina (je11x), Nele, Lilli/Lilly (je 10 x) sowie Maya, Lina, Marlene, Isabella/Isabelle (je 9 x), Josephine (8 x), Melissa, Stella (je7x), Alina, Greta, Helena, Pauline, Julia/Julie, Rosa/Rose (je 6 x), Frieda, Jule, Lia, Victoria, Emelie/Emilie, Laura (je 5 x) sowie Elina, Elli/Ellie, Fiona, Lara, Lisa, Lotta, Melina, Milena, Nora, Elena und Estelle (je 4 x). Schließlich wurden noch Alissa, Anni, Aurelia, Eva, Finja, Helen, Jana, Leonie, Lilia, Mina, Olivia, Paula, Sara, Sila, Tilda, Zoe, Ariana, Carlotta, Heidi (je 3 x) sowie Aileen, Alba, Alea, Anastasia, Annika, Antonia, Cataleya, Clea, Cosima, Ela, Elin, Emmi, Esther, Franziska, Gabriella, Giulia, Jasmin, Juliane, Juna (je 2 x) vergeben.
1.124 Eltern genügte für ihr Kind ein Vorname, 655 hielten zwei Vornamen für angebracht. Drei Vornamen erhielten 49 Kinder, zehn Eltern gaben ihrem Sprössling vier oder sogar mehr Vornamen (bei insgesamt 1.838 Geburten im Jahr 2018).
Wie schon seit Jahren werden die vom Standesamt Homburg zusammengetragenen und ausgewerteten Daten der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden mitgeteilt, um dort in die Gesamtauswertung für die Bundesrepublik Deutschland einzufließen. Zur Vornamensgebung gibt es einige grundsätzliche Regeln, die die Eltern vorab wissen sollten.
Der Vorname eines Kindes soll das Geschlecht zweifelsfrei erkennen lassen, was nicht zuletzt dem Kinde zugute kommen wird. Bei Namen, die sowohl dem männlichen als auch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, ist es empfehlenswert, einen weiteren, das Geschlecht eindeutig bestimmenden Vornamen dazuzugeben.