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Bei den beliebtesten männlichen Vornamen im abgelaufenen Jahr war der „Sieger“ der Name Paul, der 26 x vergeben wurde, gefolgt von Elias (25 x), Leon (22 x), der im Jahr 2015 vorne lag, sowie Alexander und Maximilian  (je 19 x). Auf den weiteren Plätzen rangieren die Vornamen Felix (18 x), Jakob und Noah  (je 17 x), Jonas (16 x), Ben, Luca, Henry (Henri) und Lukas (Lucas) (je 15 x), gefolgt von Max (14 x), Julian, Louis (Luis) (je 13 x), Emil und Tim (je 12 x) sowie Moritz, Lennard (Lennart) und Finn (Fynn), für die sich die Eltern je 11 x entschieden.

Weiterhin wurden die Vornamen David, Joshua, Liam, Philipp, Rafael (Raphael) (je 10 x), Mats, Peter, Theo (je 9 x), Anton, Christian, Milan, Samuel, Carl (Karl) (je 8 x) und Adrian, Erik, Fabian, Johannes, Luke, Manuel, Niklas, Simon, Aron (Aaron), Valentin (je 7 x) sowie Gabriel, Hannes, Lars, Leo, Leonard, Marlon, Maxim, Ole, Sebastian (je 6 x) für Jungen vergeben.
Bei den beliebtesten weiblichen Vornamen hat sich im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr auf den ersten beiden Plätzen nichts geändert. „Spitzenreiterin“ war 2016 Sophie (Sophia, Sofia) (66 x), gefolgt vom Vornamen Marie (Maria), der 60 x vergeben wurde.
Auf den nächsten Plätzen liegen Hanna (Hannah) (25 x), Mia und Mila (je 19 x), Emilia (Emilie) (18 x), Luisa (Luise, Louise) (17 x), Charlotte, Emma (je 15 x) sowie Leonie und Amelie (Amelia, Amélie) für die sich je 14 x entschieden wurde. Es folgen die Vornamen Lilly (Lilli) und Clara (Klara) (je 13 x), Anna, Leni (je 12 x) und Ida und Lina (je 11 x). Mit je 10 x belegen die Vornamen Ella, Johanna und  Katharina  die weiteren Plätze. Es folgen die Vornamen Julia (Julie) (9 x), Elisabeth, Lara, Lena, Lotta, Mathilda (Matilda) (je 8 x), Mira (7 x), Carla, Greta, Helena, Josephine, Lea, Maja, Marleen, Sarah, Victoria (je 6 x).
Bei insgesamt 1.817 Geburten, die im Jahr 2016 im Homburger Standesamt registriert wurden, genügte 1.086 Eltern für ihr Kind ein Vorname, 659 hielten zwei Vornamen für angebracht. Drei Vornamen erhielten 65 Kinder und sieben Elternpaare gaben ihrem Sprössling vier oder sogar mehr Vornamen.
Wie schon seit einigen Jahren werden die vom Standesamt Homburg zusam­mengetragenen und ausgewerteten Daten, damit sie nicht verloren gehen, der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden mitgeteilt, um dort in die Gesamtauswertung für die Bundesrepublik Deutschland einzufließen.
Zu der Vornamensgebung gibt es einige grundsätzliche Regeln, die die Eltern vorab wissen sollten. Der Vorname eines Kindes soll das Geschlecht zweifelsfrei erkennen lassen, was nicht zuletzt dem Kinde zugute kommen wird. Bei Namen, die sowohl dem männlichen als auch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden – und dies sind weitaus mehr, als man glauben mag – ist es empfehlenswert, einen weiteren, das Geschlecht eindeutig bestimmenden Vornamen dazuzugeben. Außerdem dürfen trotz eines vorhandenen, aber nicht schrankenlosen  „Vornamenserfindungsrechtes“ der Eltern Begriffe nicht als Vorname verwendet werden, die bereits anderweitig belegt oder aber auch anstößig oder lächerlich sind. Weiter scheiden Familiennamen als Vornamen grundsätzlich aus. Unzulässig ist es auch, Geschwistern den selben Vornamen als einzigen Vornamen zu geben.
Wer im Zweifel ist, ob der für sein Kind vorgesehene Vorname auch in Personen­standsregister eintragungsfähig ist, sollte sich möglichst frühzeitig durch einen Anruf oder eine persönliche Vorsprache bei seinem Standesamt Klarheit verschaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts Homburg sind gerne bereit, in der Fachliteratur und Rechtsprechung nachzuschlagen, um Zweifel auszuschließen und damit späteren Enttäuschungen vorzubeugen. Kann ein Vorname auch dann nicht gefunden werden, ist als letzte Möglichkeit eine Nachfrage bei der Universität Leipzig, Philologische Fakultät, Vornamensberatungsstelle oder (bei Vornamen afrikanischer Herkunft) bei der Universität Hamburg gegeben. Dort wird geklärt, ob ein Vorname im Geburtenregister eingetragen werden kann. Die Entscheidung ergeht schriftlich und zwar innerhalb von zwei bis drei Tagen. Sie ist allerdings gebührenpflichtig.
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