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Der Saarpfalz-Kreis ist bei der Verteilung saarlandweit Schlusslicht. Auch wenn man die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen und durchaus auch unterschiedliche Sozialräume und damit verbundene Soziallasten für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen zu Grunde legen muss, ist der Abstand der dem Saarpfalz-Kreis an Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehenden rund 3,6 Mio. Euro zu den Schlüsselzuweisungen für den Regionalverband Saarbrücken in Höhe von 57,7 Mio. Euro deutlich, unverhältnismäßig zu hoch.

Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass der Saarpfalz-Kreis an dem Soziallastenausgleich des Landes, der einen maßgeblichen Teil des Finanzausgleichs ausmacht, nicht partizipiert.

Vom Soziallastenausgleich profitieren nur die Gemeindeverbände, die über einem von der Landesverwaltung errechneten Landesdurchschnitt liegen. Alle mit ihren durchschnittlichen Soziallasten darunterliegenden Gemeindeverbände werden nicht berücksichtigt.

Bei den Gemeindeverbänden herrscht landesweit die überwiegende Auffassung, dass dieses Verfahren neu geregelt werden muss. Es wurde bereits angeregt, die Meldung zu vereinfachen und dem Soziallastenausgleich das Defizit des gesamten Hauptproduktbereichs Jugend und Soziales zu Grunde zu legen.

Auf dieser Basis wurden sogar für die Jahre 2014 und 2015 Vergleichsberechnungen durchgeführt, die eine deutlich gerechtere Verteilung insgesamt zum Ergebnis hatten, wovon auch der Saarpfalz-Kreis profitiert hätte.

Dieses Modell muss aufgegriffen und weiterverfolgt, ggf. auch mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden.

Darüber hinaus muss generell auf den Landesdurchschnitt verzichtet werden.

Dieser verhindert die Berücksichtigung geringerer Soziallasten im Rahmen des Soziallastenausgleichs. Ein Soziallastenausgleich entsprechend der Höhe der jeweiligen Soziallasten wäre nachvollziehbar und gerecht und würde vor allem auch unseren Kommunen helfen.

Diese tragen nämlich nach Abzug der zur Verfügung stehenden Bundesmittel und nach Abzug sonstiger Erträge die vollen Soziallasten.

Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen, die letztendlich zu deutlichen Einsparungen bei den einzelnen Hilfearten führen, im Rahmen des Soziallastenausgleichs nicht honoriert. Auch hier bedarf es innovativer Überlegungen, die zu einem gerechteren Modell führen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Saarpfalz-Kreis kein Ausgabenproblem, sondern – wie die gesamte kommunale Ebene – ein massives Einnahmeproblem hat. Die Kommunen stecken förmlich in einer so genannten Vergeblichkeitsfalle, in der sämtliche Konsolidierungsanstrengungen systembedingt nicht zum Ziel führen.

Bund und Land sind hier in Pflicht, umgehend zu handeln. Gegebenenfalls müssen auch rechtliche Schritte geprüft werden, um die erforderlichen Reformen verbindlich einzufordern.

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