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Nachdem im Saarland in den Jahren 2005-2009 der kommunale Finanzausgleich mit Solidarbeiträgen der saarländischen Kommunen zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage des Saarlandes belastet wurde, wird seit 2012 die Finanzausgleichmasse zur anteiligen Finanzierung kultureller Einrichtungen „mit landesweiter Strahlkraft“ vorab – systemwidrig – um 16 Mio. € gekürzt.

Bei aller Wertschätzung für die von dieser Sonderförderung profitierenden Einrichtungen ist festzustellen, dass viele Kommunen keinerlei Spielraum mehr haben, auch nur in geringem Maße auf der örtlichen Ebene kulturelle Angebote zu gestalten. Von daher ist dieser Zwangsbeitrag der Kommunen mehr als fraglich.

Weiterhin hat die Landesregierung bereits 2014 festgelegt, dass die kommunale Ebene im Saarland einen jährlichen Sanierungsbeitrag zum Landeshaushalt von rund 40 Mio. Euro durch Streichung des kommunalen Anteils der Grunderwerbsteuer und durch den Verbleib der ab diesem Jahr greifenden Entlastung der Kommunen durch den Bund zu leisten haben. Alleine durch den Wegfall der Grunderwerbsteueranteile fehlen dem Saarpfalz-Kreis jährlich rd. 6 Mio. Euro an Einnahmen.

Noch deutlicher wird die prekäre Entwicklung, wenn man sich die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen als wesentliches Element des kommunalen Finanzausgleichs betrachtet.

Die laufenden Zuweisungen in diesem Bereich decken beim Saarpfalz-Kreis gerade einmal 1,7% der Aufwendungen. Auf die Einwohner bezogen sind dies pro Kopf nur 24,77 Euro. Bundesweit sind die Quoten deutlich höher. In Thüringen beispielsweise lagen die Schlüsselzuweisungen für die Kreise und kreisfreien Städte im Jahre 2016 bei durchschnittlich 340 Euro pro Einwohner. Vergleicht man hiermit die saarländischen Spitzenwerte für den Regionalverband Saarbrücken und den Landkreis Neunkirchen von je rund 175 Euro pro Einwohner, erkennt man deutlich die Schieflage in unserem Land sowohl innerhalb des Landes als auch im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Im Sinne der gesamten kommunalen Ebene bedarf es einer grundsätzlichen, gesetzes- und aufgabenkonformen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs im Saarland.

Zudem benachteiligt der derzeitige Verteilungsschlüssel im Saarland in erheblicher, nicht länger hinnehmbarer Weise den Saarpfalz-Kreis und damit die kreisangehörigen Kommunen und letztlich die Bürgerinnen und Bürger.

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