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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat nach monatelangen Ermittlungen Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken gegen den ehemaligen Bürgermeister der Kreisstadt Homburg Klaus Roth wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Bestechlichkeit erhoben. Ebenfalls angeklagt sind der Geschäftsführer eines IT- Unternehmens in Neunkirchen, sowie der Inhaber einer Elektrotechnikfirma aus Homburg wegen mittäterschaftlich begangenen Betrugs in Tateinheit mit Bestechung bzw. Beihilfe hierzu. 

Klaus Roth, Homburger Bürgermeister von 2008 bis 2018, war vor seinem Amtsantritt im Rathaus Alleingesellschafter eines Neunkircher IT- Unternehmens. Wegen der künftigen Tätigkeit als Bürgermeister veräußerte er seine Anteile an den nun ebenfalls angeklagten Geschäftsführer. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll sich der Bürgermeister und der neue Geschäftsführer im November 2012 abgesprochen haben, einen Auftrag zur strukturierten Verkabelung des Rathauses an eine externe Firma zur Planung auszugeben – nämlich an die ehemalige Firma von Roth.

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Der Vorwurf: Mit dem Honorar sollte eine noch offene Forderung, welche noch aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Bürgermeister und dem IT-Unternehmen herrührte, bezahlt werden. Um diesen Vorgang zu verschleiern sollte mit der Elektrotechnikfirma aus Homburg eine weitere Person zwischengeschaltet werden. Tatsächlich sollten jedoch durch die beiden Firmen keine Planungsleistungen erbracht werden. 

In einem Vermerk soll zudem bewusst wahrheitswidrig ausgeführt worden sein, dass die Planung der strukturierten Neuverkabelung durch die Verwaltung der Kreisstadt Homburg nicht leistbar sei und daher extern vergeben werden müsse. Der Bürgermeister soll angegeben haben, zwei Angebote eingeholt zu haben, wobei er sich für die Homburger Elektrotechnikfirma aussprach. Daraufhin soll die Billigung des zuständigen Abteilungsleiters der Stadtverwaltung sowie die Genehmigung des damaligen Oberbürgermeisters zur Erteilung des Auftrags eingeholt worden sein. 

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Im Dezember 2012 wurde, laut Staatsanwaltschaft, der Elektrotechnikfirma dann mitgeteilt, sie habe den Zuschlag zu dem Festpreis von 35.105 Euro erhalten. Nachdem im April 2013 der Betrag der Kreisstadt Homburg in Rechnung gestellt wurde, soll Bürgermeister Roth, so die Staatsanwaltschaft, vermerkt haben, die Planungsunterlagen der Elektrotechnikfirma lägen vor und sodann die Zahlung angewiesen haben. Die entsprechende Rechnung wurde im Mai 2013 beglichen. 

Im Juni 2013 wiederum wurde von dem Homburger Unternehmen ein Betrag von 31.594,50 Euro auf das Konto des IT-Unternehmens überwiesen. Ebenfalls im Juni 2013 habe dann das IT-Unternehmen an den amtierenden Bürgermeister einen Gesamtbetrag in Höhe von 27.000 € überwiesen. Die Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und eine Person solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihr nicht durch ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil ihre Schuld nachgewiesen ist. 

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