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Dazu der leitende Oberstaatsanwalt Michael Görlinger: „Das nach Anzeige des UKS eingeleitete Ermittlungsverfahren musste nach dem Tod des Verdächtigen aus rechtlichen Gründen zwingend beendet werden. Hierüber wurden seinerzeit die anwaltlichen bzw. gesetzlichen Vertreter dreier Kinder, bei denen sich ein Tatverdacht konkretisiert hatte, seitens der Staatsanwaltschaft informiert. Diese Taten wurden allerdings nicht in den Räumlichkeiten des Universitätsklinikums verübt.

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Hinsichtlich der 34 beschlagnahmenden Patientenakten, die einer sachverständigen Untersuchung unterzogen wurden, war nach damaligen Ermittlungsstand ein Verdachtsgrad nicht erreicht, der es zulässig hätte erscheinen lassen, diese als Verletzte zu informieren. Aktuell werden noch Datenträger des Verdächtigen auf strafrelevante Inhalte überprüft, bevor diese an die Erben des Verstorbenen ausgehändigt werden können.“

Dr. Annette Groh, Abteilungsleiterin Wissenschaft, Hochschulen und Technologie als Vertreterin der Rechtsaufsicht anwesend: „Wir erhielten im April 2019 über die Beschwerde von Eltern über den Sachverhalt Kenntnis. Wir haben eine umfangreiche Recherche veranlasst, die allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Hinterfragt haben wir die Entscheidung, Patientinnen und Patienten nicht über den Verdacht zu informieren. Wir haben den externen Sachverständigen Prof. Dr. Jörg Fegert (Universitätsklinikum Ulm) um die Beurteilung der Frage gebeten, ob eine Information für die Eltern der Patienten zum jetzigen Zeitpunkt verantwortet werden kann. Er hat uns in seinem Gutachten in unserer Auffassung bestärkt, mit der Information an die Öffentlichkeit zu gehen.“

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Dass die Geschichte nun in die Öffentlichkeit kommt, ist wohl aber mehr einem Zufall zu verdanken. Nachdem im April diesen Jahres eine Suchanzeige nach einem vermissten Jugendlichen bei der Polizei einging, wurden die Eltern über den möglichen sexuellen Missbrauch ihres Kindes durch den Assistenzarzt in der Vergangenheit informiert. Ein Schock für die völlig ahnungslosen Eltern. Erst dadurch kam Bewegung in die Sache, das Ministerium wurde durch die anwaltliche Vertreterin eingeschaltet. Dort wurde auch entschieden, die Betroffenen zu informieren.

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