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Für das Gebiet der Körper- und Schönheitspflege besteht eine Hygieneverordnung, die vom Bundesgesundheitsamt herausgegeben und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie anerkannt ist. Geräte und Instrumente sowie Hände und Arbeitsfläche müssen demnach nach jeder Kundin / jedem Kunden mit dafür anerkannten Desinfektionsmitteln gereinigt werden.

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Das Gesundheitsamt wie auch das Gewerbeamt weisen deshalb darauf hin, sich beim Besuch eines Nagelstudios ein genaues Bild von den Hygienebedingungen vor Ort zu machen. Auch auf Desinfektion und neue – meist abgepackte – Feilen sollte geachtet werden. Oft ist auf den ersten Blick sichtbar, ob diese bereits benutzt wurden.

Erste Anzeichen für mangelnde Qualität können zum Beispiel auch zu günstige Preise sein, die nur möglich sind, wenn billigere Produkte zur Behandlung genutzt werden. Ansonsten gilt: besser einmal mehr nachfragen und sich umschauen, um einer möglichen Übertragung von Keimen und Bakterien vorzubeugen.

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