Hunde mit einem Körpergewicht von mehr als 20 Kilogramm oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimeter sind stets an der Leine zu führen. Darüber hinaus gibt es für sogenannte gefährliche Hunde weitergehende landesrechtliche Vorschriften. Es wird auch darauf hingewiesen, dass in unserem Stadtpark Hunde stets anzuleinen sind.
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In öffentlichen Weihern oder Gewässern ist der Aufenthalt von Hunden untersagt. Auch ist es nicht erlaubt, die Tiere auf Liegewiesen, Spielplätze, allgemein zugängliche Sportanlagen außerhalb festgelegter Benutzungszeiten, städtische Schulhöfe sowie sonstige städtische Einrichtungen mitzunehmen. Und wenn euer Hund mal sein Geschäft macht, sollte es selbstverständlich sein, dass Hundekot im öffentlichen Raum nicht liegen bleibt, sondern beseitigt bzw. mitgenommen wird. Auch dies ist in der Polizeiverordnung geregelt.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Gassi gehen.
Und für alle Hundebesitzer noch ein paar nützliche Infos: